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Sehr geehrter Herr Do,
 
die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt seit Mai 2014 vor, dass gewerbliche Immobilienanzeigen Angaben zum Energieverbrauch des Gebäudes enthalten müssen, sofern ein gültiger Energieausweis vorliegt. Unter anderem sind Verkäufer und Vermieter als Verpflichtete genannt, nicht aber Makler. Auf den ersten Blick sieht es damit so aus, als seien Makler gar nicht betroffen. Doch so einfach ist es nicht. Zahlreiche Gerichte haben sich inzwischen dazu geäußert und es sieht danach aus, dass sich die Auffassung durchsetzt, die Makler gleichfalls in der Pflicht sieht. Lesen Sie mehr in der ersten Meldung.
 
Genauso wie Gesetze häufig nicht eindeutig sind, lassen Beschlüsse von Wohnungseigentümern oft Raum für Interpretationen. Das sollten sie aber möglichst nicht, wie der Fall zeigt, der unserer zweiten Meldung zugrunde liegt. Dort hatten die Eigentümer einen Verwalter bestellt, aber nicht geregelt, für wie lange. Das Gericht urteilte streng.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Online-Redaktion Immobilien
Aktuell
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