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Der nachfolgende Beitrag wurde letzte Woche auf der ENSI-Website veröffentlicht.

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Bundesrat verabschiedet Teilrevision der Kernenergieverordnung

Bundesrat verabschiedet Teilrevision der Kernenergieverordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. April 2017 die Teilrevision der Kernenergieverordnung verabschiedet. Damit werden die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis von Kernkraftwerken neu auf Verordnungsstufe geregelt statt wie bisher in einer Richtlinie. Für Betreiber und Behörden schafft dies eine grössere Rechtssicherheit.

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Abgaben radioaktiver Stoffe aus Kernkraftwerken

Die schweizerischen Kernkraftwerke müssen dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI monatlich über ihre Abgaben radioaktiver Stoffe Bericht erstatten. Das ENSI veröffentlicht die Daten auf seiner Website:

• Radioaktive Abgaben über Abwasser und Abluft

• Messwerte Radioaktivität in der Umgebung der schweizerischen KKW

• Aufsichtsberichte

• Strahlenschutzberichte

Für Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am nächsten Montag.


Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI,
Industriestrasse 19, 5200 Brugg
info@ensi.ch, T: +41 56 460 84 00, F: +41 56 460 84 99

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