Das ENSI vergewisserte sich anhand von Inspektionen, dass das Kernkraftwerk seine Revisionsarbeiten korrekt und vorschriftsgemäss durchgeführt hatte und konnte somit am 9. Juni 2019 die Freigabe zum Wiederanfahren erteilen.
2018 gab es in Schweizer Kernanlagen keine Vorkommnisse, die Personal oder Bevölkerung einer unzulässigen Dosis aussetzten. Sämtliche Grenzwerte wurden eingehalten. Das hält der neue Strahlenschutzbericht des ENSI fest.
Für mehr Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am nächsten Montag.
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI