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Die nachfolgenden Beiträge wurden letzte Woche auf der ENSI-Website veröffentlicht.

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ENSI stimmt Wiederanfahren des Kernkraftwerks Beznau 2 zu

ENSI stimmt Wiederanfahren des Kernkraftwerks Beznau 2 zu

Der Block 2 des Kernkraftwerks Beznau kann wieder anfahren. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat keine Einwände dagegen. 

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KKL: Reaktorschnellabschaltung vom 17. Februar 2017 nach Ausfall der Abgasanlage des Kondensators

KKL: Reaktorschnellabschaltung vom 17. Februar 2017 nach Ausfall der Abgasanlage des Kondensators

Vorkommnisbeschrieb: Die vom KKL getroffenen Massnahmen erachtet das ENSI als zweckmässig. Die Ergebnisse der vom KKL eingeleiteten vertieften Abklärungen sind dem ENSI einzureichen.

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Abgaben radioaktiver Stoffe aus Kernkraftwerken

Die schweizerischen Kernkraftwerke müssen dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI monatlich über ihre Abgaben radioaktiver Stoffe Bericht erstatten. Das ENSI veröffentlicht die Daten auf seiner Website:

• Radioaktive Abgaben über Abwasser und Abluft

• Messwerte Radioaktivität in der Umgebung der schweizerischen KKW

• Aufsichtsberichte

• Strahlenschutzberichte

Für Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am nächsten Montag.


Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI,
Industriestrasse 19, 5200 Brugg
info@ensi.ch, T: +41 56 460 84 00, F: +41 56 460 84 99

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