Anhand von Inspektionen vergewisserte sich das ENSI, dass das Kernkraftwerk Gösgen seine Revisionsarbeiten korrekt und vorschriftsgemäss ausführte. Es ergaben sich keine Befunde, die einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen. Das ENSI konnte dem KKG somit am 23. Juni 2018 die Freigabe zum Wiederanfahren erteilen.
Das Kernkraftwerk Mühleberg kann demnach stillgelegt werden. Das ENSI hatte zuvor in seinem Gutachten bestätigt, dass die BKW in ihrem Stilllegungsprojekt nachvollziehbar dargelegt hat, warum die Sicherheit bei der Stilllegung des KKM gewährleistet ist.
Für mehr Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am nächsten Montag.
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI