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Die nachfolgenden Beiträge wurden letzte Woche auf der ENSI-Website veröffentlicht.

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Die KEV-Revision macht keine Abstriche bei der Sicherheit der Bevölkerung

KEV-Revision macht keine Abstriche bei Sicherheit der Bevölkerung

Die Vernehmlassung des Bundesrates zur Teilrevision der Kernenergieverordnung wird begleitet von Vorwürfen der KKW-Kritiker, welche die Aufsicht des ENSI betreffen. Das ENSI als für die Überwachung der Sicherheit der Kernkraftwerke zuständige Behörde hält fest: Die Revision führt zu keinen Abstrichen bei der Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke.

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ENSI aktualisiert Richtlinie zur Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen

ENSI aktualisiert Richtlinie zur Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen

Das ENSI aktualisiert die Anforderungen an die Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen. Es löst deshalb die bestehende Richtlinie ENSI-B04 durch eine Neuausgabe ab. Die öffentliche Anhörung dauert bis zum 30. Juni 2018.

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ENSI erteilt Freigabe zum Wiederanfahren von Block 1 des KKW Beznau

ENSI erteilt Freigabe zum Wiederanfahren von Block 1 des KKW Beznau

Nach einem dreijährigen Betriebsunterbruch darf das Kernkraftwerk Beznau den Block 1 wieder in Betrieb nehmen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat am Montag, 19. März 2018, die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt.

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Für mehr Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am 9. April 2018.

 

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI,
Industriestrasse 19, 5200 Brugg
info@ensi.ch, T: +41 56 460 84 00, F: +41 56 460 84 99

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