Das ENSI fasst Ereignisse und Befunde unter dem Begriff Vorkommnisse zusammen. Es kommuniziert meldepflichtige Vorkommnisse in Schweizer Kernanlagen und für die Schweiz relevante Vorkommnisse im Ausland auf seiner Website.
Die Kriterien für meldepflichtige Vorkommnissen in der Schweiz sind in der Richtlinie ENSI-B03 festgelegt.
Das ENSI informiert laufend über die Vorkommnisse in Schweizer Kernkraftwerken, nämlich
- wenn ein Vorkommnis entweder der INES-Stufe 1 oder höher zugeordnet wird,
- wenn es zur Auslösung von Sicherheitssystemen gekommen ist,
- wenn das Vorkommnis mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
- oder wenn es zu einer Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 Millisievert gekommen ist.
In seinem jährlichen Aufsichtsbericht informiert das ENSI über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse.
Die Vorkommnisse auf der ENSI-Website befinden sich im Dossier Vorkommnisse.