Das ENSI hat die Erdbebensicherheit des Kernkraftwerks Beznau gemäss den rechtlichen Vorgaben beurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht weist in diesem Zusammenhang eine Beschwerde von 15 Privatpersonen ab.
Eine Delegation der nuklearen Aufsichtsbehörde Russlands und der russischen technischen Fachbehörde haben sich Mitte Januar ein Bild gemacht von der Standortsuche für geologische Tiefenlager in der Schweiz.
Für mehr Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am nächsten Montag.
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI