Letzte Woche wurden keine neuen Beiträge auf der ENSI-Website veröffentlicht. Aus diesem Grund möchten wir Sie auf zwei der zahlreichen Tätigkeitsgebiete des ENSI aufmerksam machen:
Freigaben erteilt das ENSI nicht nur bei Nachrüstungen. Gemäss Gesetz sind auch Änderungen an sicherheits- oder sicherungstechnisch klassierten Bauwerken, Anlageteilen, Systemen, Ausrüstungen und Dokumente freigabepflichtig - auch im Rahmen der Stilllegung.
Forschungsarbeit liefert Entscheidungshilfen und hilft bei der Entwicklung der Instrumente, welche das ENSI zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Die Projekte des ENSI tragen zur Klärung offener Fragen rund um den Betrieb der Schweizer Kernanlagen bei. Der Nutzen für die Aufsicht steht dabei im Zentrum.
Für mehr Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am nächsten Montag.
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI