Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben das Recht, kontrolliert sehr kleine Mengen von radioaktiven Stoffen an die Umwelt abzugeben. Die Abgaben für Gewässer werden neu mit einem aktualisierten Immissionsgrenzwert kontrolliert.
Ionisierende Strahlung kann sowohl kurzfristige als auch langfristige Schäden verursachen. Die jährliche durchschnittliche Strahlenexposition zwischen 1 und 5 Millisievert (mSv), die in der Schweiz durch natürliche und künstlich erzeugte Strahlung verursacht wird, liegt aber weit unter der Dosis, ab welcher gesundheitliche Schäden bei Menschen nachgewiesen werden können.