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Der nachfolgende Beitrag wurde letzte Woche auf der ENSI-Website aktualisiert. 

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Abgaben der Kernkraftwerke müssen stets gering sein

Abgaben der Kernkraftwerke müssen stets gering sein

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben das Recht, kontrolliert sehr kleine Mengen von radioaktiven Stoffen an die Umwelt abzugeben. Die Abgaben für Gewässer werden neu mit einem aktualisierten Immissionsgrenzwert kontrolliert.

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Als Hintergrundinformation zur biologischen Wirkung von ionisierender Strahlung empfehlen wir Ihnen folgenden Artikel auf der ENSI-Website:

Strahlenschutz-Serie: Biologische Wirkung von ionisierender Strahlung

Strahlenschutz-Serie: Biologische Wirkung von ionisierender Strahlung

Ionisierende Strahlung kann sowohl kurzfristige als auch langfristige Schäden verursachen. Die jährliche durchschnittliche Strahlenexposition zwischen 1 und 5 Millisievert (mSv), die in der Schweiz durch natürliche und künstlich erzeugte Strahlung verursacht wird, liegt aber weit unter der Dosis, ab welcher gesundheitliche Schäden bei Menschen nachgewiesen werden können.

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Für Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am nächsten Montag.


Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI,
Industriestrasse 19, 5200 Brugg
info@ensi.ch, T: +41 56 460 84 00, F: +41 56 460 84 99

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