Die bisherige Richtlinie ENSI-B04 zur Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen wird durch eine Neuausgabe abgelöst. Das ENSI gibt auch die neue Richtlinie in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit und der Suva heraus.
Per 27. November 2018 hat das ENSI dem Kernkraftwerk Gösgen KKG die unbefristete Freigabe für die Desinfektion des Hauptkühlwassers erteilt. Die eingesetzten Mittel dürfen die Umwelt nicht schädigen.
Mit seinen Rohrleitungen, Absperrarmaturen und weiteren Komponenten macht der Kühlkreislauf zusammen mit dem Reaktordruckbehälter die zweite Barriere zum Einschluss von radioaktiven Stoffen aus.
Für mehr Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am nächsten Montag.
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI