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Guten Tag

Die nachfolgenden Beiträge wurden letzte Woche auf der ENSI-Website veröffentlicht.

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Leibstadt

Bundesverwaltungsgericht widerspricht dem ENSI und dem Öffentlichkeits-Beauftragten

Das ENSI darf vom Kernkraftwerk Leibstadt nicht verlangen, dass es Emissionsdaten von Notfallmessgeräten nachträglich für die Veröffentlichung bereitstellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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Aufsichtsjahr 2015 von umfangreichen Nachrüstungen und langen Stillständen geprägt

Aufsichtsjahr 2015 von umfangreichen Nachrüstungen und langen Stillständen geprägt

Das Aufsichtsjahr 2015 war geprägt vom Stillstand der beiden Blöcke des Kraftwerks Beznau in der gesamten zweiten Jahreshälfte. Die in Betrieb stehenden Kernkraftwerke in der Schweiz weisen einen guten Zustand auf und erfüllen die Sicherheitsanforderungen. Dies ist das Fazit des ENSI in seinem Aufsichtsbericht 2015.

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Abgaben radioaktiver Stoffe aus Kernkraftwerken

Die schweizerischen Kernkraftwerke müssen dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI monatlich über ihre Abgaben radioaktiver Stoffe Bericht erstatten. Das ENSI veröffentlicht die Daten auf seiner Website:

• Radioaktive Abgaben über Abwasser und Abluft

• Messwerte Radioaktivität in der Umgebung der schweizerischen KKW

• Aufsichtsberichte

• Strahlenschutzberichte >

Für mehr Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am nächsten Montag.


Freundliche Grüsse,

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI,
Industriestrasse 19, 5200 Brugg
info@ensi.ch, T: +41 56 460 84 00, F: +41 56 460 84 99

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