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Newsletter, Ausgabe 25.01.2018

Entlassmanagement im Krankenhaus| Kostenfalle bei ETFs

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Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen müssen die zur Verfügung stehende Übertragungsrate nennen. Die Leistungsfähigkeit Ihres Internetanschlusses können Sie leicht überprüfen.


Sparkassen-Klausel rechtswidrig: Betroffene Kunden können nachverhandeln

Bei Sparverträgen haben viele Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Sie wollten die Zinsen per Aushang ändern können. Wer einen solchen Vertrag hat, kann teilweise Tausende Euro nachfordern.

 

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Geldautomat: Wenn die Karte stecken bleibt

Ihr wollt mal eben mit der Girokarte ein bisschen Geld fürs Wochenende abheben und am Bankomaten gibt's Ärger. Die Karte kommt nicht raus, zu wenig Geld oder gar keins – was tun?


Geldschein zerrissen – was nun?

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Ihr Recht auf Reha

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Patientenverfügung

Jeder Mensch kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung legen Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen fest. Sie sind sofort auf der sicheren Seite, wenn Sie diese schriftlich verfassen. Mithilfe unseres Ratgebers, den Textbausteinen und Musterformularen ist das kein Problem.

Diese Patientenverfügung entspricht den aktuellen Anforderungen des Bundesgerichtshofes (BGH): Eine Patientenverfügung ist nur dann bindend, wenn sie ausreichend konkret formuliert ist - ansonsten gibt es zu viele Interpretations- und somit Handlungsspielräume für Ärzte und Angehörige.

 

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