Sehr geehrte Damen und Herren, die Dauer eines Gerichtsverfahrens kann zermürbend sein - verunsichert das auch Ihre Mandanten? Ungewissheiten oder mögliche Rufschädigungen können auch psychisch gefestigten Menschen arg zusetzen. Immerhin besteht bei überlangen Prozessen, die Chance auf eine Entschädigung: § 198 GVG eröffnet diesen Weg bei Verzögerungen. Aber wann greift die Entschädigungspflicht? Das OLG Braunschweig hat in einem Fall die Möglichkeit genutzt, den Regelbetrag zu erhöhen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |