Sehr geehrte Damen und Herren, ein Fall, der wie ein Filmdrama klingt: Eine Familie ersteigert ein Grundstück, ganz normal über das örtliche Amtsgericht. Ein Hausbau folgt - doch dann meldet sich ein Erbe, den das Gericht bei der Zwangsversteigerung übergangen hatte. Der Zuschlag wird daraufhin aufgehoben und der Erbe verlangt Abriss, Herausgabe und Nutzungsentschädigung. Ergebnis: Das OLG Brandenburg hat diese Ansprüche bejaht. Dabei spielten auch Besonderheiten eines Testaments eine Rolle. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |