Sehr geehrte Damen und Herren, Sie beraten Erben? Was Ihren Mandanten womöglich so nicht bewusst ist: Auch Ansprüche aus einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis des Verstorbenen können vererbbar sein - sogar bei Urlaubsabgeltung. Aber wie weit reichen die Ansprüche für Erben? Das Verwaltungsgericht Berlin hat die hierbei relevante EuGH-Rechtsprechung auf den Fall einer verstorbenen Beamtin angewendet. Dort verlangten die Erben einen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub und Überstunden. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |