| | Sehr geehrter Herr Do, das OLG München hat Risiken und Folgen einer ungeteilten Erbengemeinschaft deutlich gemacht. Dass Miterben gemeinschaftlich haften, hat spätestens bei der Vollstreckung in den Nachlass klare Konsequenzen. Für Sie als Anwalt kann es ein folgenschwerer Fehler sein, Ansprüche nicht gegen alle Erben geltend zu machen. Der Streitfall zeigt auch, wie schwierig es oft ist, die jeweiligen Umstände richtig einzuschätzen. Unser Newsletter beschäftigt sich genauer mit dieser praxisrelevanten Entscheidung! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | | |
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| | Erbschaft: Vollstreckung in den ungeteilten Nachlass | | | | Solange eine ungeteilte Erbengemeinschaft besteht, müssen sich Vollstreckungsmaßnahmen in den Nachlass gegen sämtliche Miterben richten. In einem Streitfall vor dem OLG München bedeutete dies: Im Grundbuch konnte eine Vormerkung an einem Nachlassgrundstück auch nach einem gerichtlichen Endurteil, das sich gegen einen der Miterben richtete, letztlich nicht eingetragen werden. Mehr erfahren | | |
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| | Mithaftung beim Befahren des Radwegs entgegen der Fahrtrichtung | | | | Eine Radfahrerin, die beim Befahren eines Radweges entgegen der Fahrtrichtung mit einem wartepflichtigen Pkw kollidiert, muss ggf. 1/3 ihres Schadens selbst tragen. Dass sie keinen Schutzhelm getragen hat, erhöht bei dem Unfallereignis ihren Eigenhaftungsanteil grundsätzlich nicht. Das hat das OLG Hamm entschieden und damit das Urteil des Landgerichts Essen teilweise abgeändert. Mehr erfahren | | |
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| | Gewerbemiete: Kein Räumungsverkauf nach unwirksamer Kündigung | | | | Das Landgericht Berlin hat in einem Eilverfahren eine Gesellschaft, die ein Kaufhaus betreibt, verpflichtet, als Mieterin ihre Einkaufsflächen offen zu halten und das Ladengeschäft zu betreiben. Auch ein Räumungsverkauf in Form eines totalen Ausverkaufs wurde untersagt. Kündigungen der Mieterin wegen Beeinträchtigungen durch Umbauarbeiten hielt das Gericht für unwirksam. Mehr erfahren |
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| | Kündigung trotz Regelung in Betriebsvereinbarung und Prüfauftrag | | | | Ein Sonderkündigungsschutz für langjährige Mitarbeiter kann in einer Betriebsvereinbarung unwirksam sein. Und einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen steht nicht per se entgegen, dass ein Arbeitgeber nach einem Tarifvertrag vor dem Einsatz externer Dienstleister prüfen muss, ob die Leistung nicht intern erbracht werden kann. Das hat das BAG entschieden. Mehr erfahren |
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