Deubner Recht & Praxis Sie sehen keine Bilder?
Hier gelangen Sie zur Web-Ansicht.
 
 
 
HOME SHOP DOWNLOADS NEWS THEMEN SERVICE  
 
 

Sehr geehrter Herr Do,

ein Erbschein weist offiziell den oder die Erben aus. Wer also seine Rechte als möglicher Erbe wahren will, sollte frühzeitig am Erbscheinverfahren teilnehmen - und wenn nicht als Initiator, dann als Beteiligter. Um diese Beteiligung am Verfahren durchzusetzen, müssen Sie als Rechtsberater die jeweiligen Umstände einschätzen. Das OLG München hat zuletzt einem Nachlassgericht bei der Verweigerung einer Verfahrensbeteiligung widersprochen - und dabei das Recht auf Beteiligung näher bestimmt. Unser Newsletter zeigt Ihnen die Bedeutung dieser Entscheidung auf!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Erbscheinverfahren: Beteiligung von möglichen Erben  
Für einen Antrag auf Hinzuziehung als Beteiligter zum Erbscheinverfahren reicht es aus, dass nur möglicherweise ein Erbrecht besteht und dieses nicht schon von vorneherein als gänzlich fernliegend erscheint. Das hat das OLG München entschieden und damit das Recht auf Beteiligung an einem Erbverfahren für Personen unterstrichen, die das Verfahren nicht selbst beantragt haben. Mehr erfahren bilderbox © fotolia.de
 
Klage gegen „Google“-Suchergebnisse 
Wann muss Google Sucherergebnisse und Links löschen? Das OLG Karlsruhe hat eine Klage gegen Google wegen Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge abgewiesen. Die generelle Sperrung von Suchergebnissen einer Hauptdomain ist demnach nicht möglich. Google kann aber bei einem Hinweis auf eine konkrete Verlinkung rechtswidriger Inhalte zur Löschung verpflichtet sein. Mehr erfahren 64110 © GlobalCommunication
 
Personalgespräche bei Arbeitsunfähigkeit
Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer muss im Regelfall nicht an einem Personalgespräch teilnehmen. Das gilt auch dann, wenn die weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten geklärt werden sollen. Das hat das BAG entschieden. Die Annahme eines Gesprächsangebots kann aber ratsam sein. Das gilt insbesondere, wenn der Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einlädt. Mehr erfahren
 
Freispruch für Abschleppunternehmer überwiegend bestätigt
Der BGH hat den Freispruch des Landgerichts München I im Fall eines Abschleppunternehmers überwiegend bestätigt. Der Mann hatte Fahrzeuge, die widerrechtlich auf Privatgrundstücken geparkt waren nur gegen Zahlung von Ersatzansprüchen herausgegeben - auch Parkkrallen kamen zum Einsatz. Kfz-Besitzer hielten die Forderungen für überhöht und den Parkkralleneinsatz für unzulässig. Mehr erfahren
 
Dieser Newsletter ist ein kostenloser Service für Sie.
Sie haben ihn an folgende Adresse erhalten:
newsletter@newslettercollector.com

Kritik nehmen wir sehr ernst.
Wir freuen uns auch über Lob.
(Senden Sie uns Lob/Kritik.)
 
Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Oststr. 11, 50996 Köln
Impressum |  AGB |  Abmelden |  Datenschutz