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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie kennen das: Anwälte dürfen nur ausnahmsweise Erfolgshonorare verlangen. Das Prozessrisiko tragen regelmäßig Ihre Mandanten. Aber Online-Portale versprechen, Ansprüche ohne Risiko durchzusetzen. Dabei geht es z.B. um die Rückforderung von Mietzahlungen. Die Dienstleister werden als Inkassounternehmen tätig - Honorar nur bei Erfolg. Der BGH hat diese Praxis jetzt bestätigt. Das hat Folgen für die Legal-Tech-Branche - und das anwaltliche Berufsfeld. Mehr zu diesem Grundsatzurteil in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Mietpreise: BGH fällt Grundsatzurteil zu Rechtsdienstleistern  
 
 

Inwieweit dürfen Rechtsdienstleister und Online-Portale auf Provisionsbasis für Mieter Ansprüche geltend machen? Und wann kollidiert das mit anwaltlichen Rechten? Der BGH hat entschieden, dass die Internetseite „wenigermiete.de“ weiterhin für Mieter gegen überhöhte Mietzahlungen klagen darf. Dass Gericht klärte damit Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes für Inkassoleistungen.

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  Verlängerter Kinderreisepass: Kein Anspruch bei verweigerter Beförderung durch Airline  
 
 

Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass Passagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegen die Fluglinie haben, wenn diese die Beförderung wegen unzureichender Reisepapiere verweigert. Im Streitfall waren die Reisepässe der Kinder nicht neu ausgestellt, sondern nach Ablauf der Gültigkeit lediglich verlängert worden. Die Familie wollte nach Südafrika reisen.

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  Rechtswidrige Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge  
 
 

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können von Anliegern jedenfalls nach mehr als 30 Jahren seit Entstehen der „Vorteilslage“ aus Gründen der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit keine Erschließungsbeiträge mehr verlangt werden. Daher hat das Verwaltungsgericht Köln Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die Herstellung eines Straßenteils für rechtswidrig erklärt.

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  Unwirksame Versetzung: Höhe des Schadensersatzanspruchs  
 
 

Arbeitnehmer können bei einer unwirksamen Versetzung ggf. Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen. Bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO sind die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) über den Fahrtkostenersatz heranzuziehen, wonach für jeden gefahrenen Kilometer ein Kilometergeld in Höhe von 0,30 € zu zahlen ist. Das hat das BAG entschieden.

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