Newsletter für Betriebsräte: Wann eine Schulung erforderlich ist
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KW 38  
  2024
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
wann ist eine Schulung erforderlich? Mit dieser Frage befasste sich das LAG Thüringen im Rahmen eines Seminars zum Lärmschutz. Es stellt klar: Ein Blockseminar kann auch dann erforderlich sein, wenn ein kleiner Teil der Inhalte nicht direkt für den Betrieb relevant ist.
 
Viele Beschäftigte kennen das: Kaum ist der lang ersehnte Urlaub da, machen sich die ersten Krankheitssymptome bemerkbar. Wie sich die Urlaubstage retten lassen, erfahrt Ihr in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 9/2024. Testet jetzt zwei Ausgaben gratis!
Euch eine gute Woche!
 
Herzliche Grüße
 
Leslie Apelt
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Neues Gesetz
Weiterentwicklung der Unfallversicherung
 
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Damit werden Schutzlücken geschlossen und die Verwaltung von Bürokratie entlastet. Neue Regeln gibt es beispielsweise für Unfälle auf dem Arbeitsweg bei der Begleitung von Kindern zu Schule und Kita.
 
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Buchtipp
Der Basiskommentar zum BetrVG – jetzt neu!
 
Im Bund-Verlag ist jetzt die frisch aktualisierte Neuauflage des Basiskommentars zum BetrVG erschienen. Schwerpunkt der 23. Auflage sind die neuen Regeln zur Betriebsratsvergütung, das Initiativrecht bei der Arbeitszeiterfassung, Fragen zur Mitbestimmung beim Hinweisgeber&shyschutzgesetz und die Themen rund um KI.
 
MEHR INFOS
RECHTSPRECHUNG

 
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wann eine Schulung im Lärmschutz erforderlich ist
 
Ein Blockseminar zum Thema Lärmschutz für Betriebsräte ist auch dann erforderlich, wenn ein kleiner Teil der Inhalte nicht direkt für den Betrieb relevant ist. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Schulung – so das LAG Thüringen.
 
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Besonderer Kündigungsschutz
Präventionsverfahren ist schon in der Wartezeit durchzuführen
 
Schon in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, ein Präventionsverfahren (§ 167 Abs. 1 SGB IX) durchzuführen, wenn sich bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers Probleme abzeichnen. Unterbleibt dies, kann auch eine Probezeitkündigung rechtswidrig sein – so das LAG Köln.
 
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PRAXISWISSEN

 
Aus »Arbeitsrecht im Betrieb«
L’amour toujours im Betrieb?
 
Kann der Betriebsrat gegen rassistische und ausländerfeindliche Handlungen im Betrieb etwas tun? Welche Möglichkeiten bietet hierzu das BetrVG? Rechtsanwalt Krikor Seebacher klärt in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 9/2024, wie der Betriebsrat vorgehen kann.
 
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»Schwerbehindertenrecht und Inklusion«
Krankheit im Urlaub – Ansprüche sichern
 
Mal erwischt die Grippe Eltern und Kinder am Tag vor dem Abflug, mal endet die erste Wander- oder Radtour am Ferienort im Krankenhaus. Zum Glück sind Urlaubstage, die man wegen eigener Krankheit oder Erkrankungen von Kindern nicht nutzen kann, oft noch zu retten. Mehr dazu in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 9/2024.
 
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