Unterhaltspflichten werden mit vererbt Wenn ein unterhaltspflichtiger Vater stirbt, bestehen die Ansprüche von Mutter und Kindern gegen die Erben fort. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Montag, 17. Juni 2019, veröffentlichten Beschluss bekräftigt Mehr anzeigen |