Newsletter für Betriebsräte: KI auf dem Vormarsch: Die EU setzt Grenzen
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KW 12  
  2024
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
das Europäische Parlament hat das weltweit erste KI-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz soll den Einsatz und die Anwendung von Systemen zur Künstlichen Intelligenz (KI) in der Europäischen Union regulieren und den Schutz der Grundrechte gewährleisten.
 
Betriebsräte haben Anspruch auf Notebooks oder Tablets, um an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz teilzunehmen. Das gilt auch, wenn die Betriebsratsmitglieder an Sitzungstagen in die gleichen Schichten eingeteilt sind, so das LAG München.
Euch eine gute Woche!
 
Herzliche Grüße
 
Leslie Schilling
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Gehaltsreport 2024
Frauen verdienen schon beim Berufsstart weniger als Männer
 
Selbst bei gleichem Bildungs- und Erfahrungshintergrund starten Frauen mit einem geringeren Gehalt ins Berufsleben als ihre männlichen Kollegen. So das Ergebnis einer Auswertung des Stepstone Gehaltsreports. Wie hoch die Unterschiede sind, zeigen wir hier.
 
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Erstes KI-Gesetz
KI auf dem Vormarsch: Die EU setzt Grenzen
 
Das EU-Parlament hat das weltweit erste KI-Gesetz verabschiedet. Damit soll die Achtung der Grundrechte im Rahmen der Nutzung von Künstlicher Intelligenz gewährleistet werden. Grundlage des Gesetzes ist ein Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahr 2021.
 
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Deutscher Betriebsräte-Preis 2024
RECHTSPRECHUNG

 
Ausstattung
Anspruch auf Notebooks auch bei gleichem Schichtplan
 
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat Tablets oder Notebooks für Betriebsratssitzungen per Videokonferenz zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch, wenn alle Betriebsratsmitglieder an den Sitzungstagen in die gleiche Schicht eingeteilt sind – so das LAG München.
 
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Entgeltfortzahlung
BSG: Krankengeld trotz verspäteter Meldung
 
Seit 2021 sind allein die Arztpraxen verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit elektronisch den Krankenkassen zu melden – eine Obliegenheit des Versicherten besteht nicht mehr. Daher muss eine gesetzliche Krankenkasse auch dann Krankengeld leisten, wenn die Arztpraxis die Bescheinigung zu spät übermittelt – so das BSG.
 
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PRAXISWISSEN

 
»Schwerbehindertenrecht und Inklusion«
Grundlagen der Stufenweisen Wiedereingliederung
 
Die Stufenweise Wiedereingliederung, auch unter dem Namen Hamburger Modell bekannt, ist ein wichtiges Instrument der Rehabilitation. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 3/2024 stellen unsere Expert:innen die Voraussetzungen und Besonderheiten für Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen dar.
 
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Aus »Arbeitsrecht im Betrieb«
Dienstreisen – Vergnügen oder Last?
 
Dienstreisen sind in der globalisierten Arbeitswelt unverzichtbar, bringen jedoch auch eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich. Betriebsräte spielen eine entscheidende Rolle: Wie können sie sicherstellen, dass Dienstreisen fair und im Einklang mit den geltenden Vorschriften organisiert werden? Bernd Spengler klärt auf in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 2/2024.
 
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EU-DSGVO und BDSGBetrVG Kommentar für die Praxis
Wolfgang Däubler, Peter Wedde, Thilo Weichert, Imke Sommer
 
Wolfgang Däubler, Thomas Klebe, Peter Wedde
 
EU-DSGVO und BDSG
 
BetrVG Kommentar für die Praxis
 
Kompaktkommentar
 
Neu: 3. Auflage 2024 erscheint Ende März
 
Mit Wahlordnung und EBR-Gesetz
 
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Redaktion: Leslie Schilling
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