| | | | | | | | | Millionen Stimmen retten – mit der Wahlrechtsklage. Darum geht es bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Hürde. Sie können sich anschließen und mit uns nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dafür müssen Sie nur die Vollmacht unterzeichnen und an uns zurückschicken. | |
| |
| |
|
---|
| | | | |
| | | | | | | | Sehr geehrte Damen und Herren,
vier Millionen Stimmen wurden bei der letzten Bundestagswahl nicht gewertet, weil sie an der Fünf-Prozent-Hürde hängengeblieben sind. 4.003.553! Wer bei der Bundestagswahl das Kreuz bei einer kleinen Partei macht, muss damit rechnen, dass die Stimme an der Fünf-Prozent-Hürde hängenbleibt. Dann ist die Stimme wirkungslos und landet auf dem großen Haufen der entwerteten Stimmen. Vor der Wahlrechtsreform der Ampel wurde die Fünf-Prozent-Hürde noch abgemildert. Da gab es diese sogenannte Grundmandatsklausel: Also wenn diese Partei zwar die Hürde nicht nimmt, aber drei Direktmandate erringt, dann zog sie doch in den Bundestag ein. Aber das hat die Ampel-Koalition im Frühjahr abgeschafft. Wir haben es jetzt mit einer knallharten Fünf-Prozent-Hürde zu tun. Ein Grund mehr gegen diese Hürde vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Und das machen wir jetzt. Ziehen Sie mit? Es kann losgehen: Die ersten Spenden sind eingegangen, unser Rechtsbeistand, Prof. Dr. Thorsten Kingreen, sitzt schon an der Klageschrift und Sie müssten nur eine Vollmacht unterzeichnen. Sie und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger. Das nennt sich dann Bürgerklage. Kostet Sie nichts, verpflichtet Sie zu nichts. Aber es macht klar, dass viele Menschen wollen, dass ihre Stimmen auch zählen, dass viele Menschen ein Fragezeichen hinter der Fünf-Prozent-Hürde machen. | |
| | | Einen kleinen Haken hat die Sache: Es geht nur mit Papier, nicht online. Das Verfassungsgericht braucht also die unterschriebenen Formulare. Das sind die Regeln bei einer Verfassungsbeschwerde. Deshalb: Formular ausdrucken, unterzeichnen und ab die Post im frankierten Kuvert. Adresse steht schon auf dem Formular. Nochmal: kostet nichts, tut nicht weh, aber macht politisch Druck. Sie machen mit? Wunderbar. Auf geht’s. Gemeinsam können wir die Politik bewegen. | |
|
| | |
| | | | | | | | | |
| | Ralf-Uwe Beck Bundesvorstandssprecher |
|
| |
|
---|
| | | | |
| | | | | PS: Mit der Bürgerklage können wir gemeinsam ein Zeichen setzen. Bitte helfen Sie mit, dass noch mehr Menschen davon erfahren. Leiten Sie diese E-Mail einfach weiter oder klicken Sie hier. | | | | |
| | | | | | | | | Mehr Demokratie e.V. unterstützen! | | | | | |
|
|
| | | | | | | | Direkt abstimmen über wichtige Zukunftsfragen - von der regionalen bis auf die internationale Ebene. Mit Bürgerräten gemeinsam Lösungen finden. Mit einem fairen Wahlrecht mehr Einfluss auf die parlamentarische Demokratie nehmen. Schleichenden Demokratieabbau durch Lobbyismus, intransparente Entscheidungsstrukturen und Machtkonzentration bei wenigen verhindern. Dafür setzen wir uns ein. Wir könnten aber noch viel mehr bewegen - mit Ihrer Unterstützung! |
| |
| | | | | | | | | | | | |
| | | | | | | Impressum
Mehr Demokratie e.V. Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin info@mehr-demokratie.de (030) 4208 2370
Geschäftsführender Bundesvorstand: Roman Huber Registergericht: Amtsgericht Bonn Register-Nummer: 5707
Newsletter #23186 |
|
|
| Spendenkonto
Mehr Demokratie e.V. DE04 3702 0500 0008 8581 00 BFSWDE33XXX Bank für Sozialwirtschaft
Bildquellen: Portrait: Inga Hanke
Dies ist ein Service von Mehr Demokratie. Sie sind mit folgender E-Mail-Adresse angemeldet: newsletter@newslettercollector.com |
|
|
|
---|
| | | | |
| |
| |
|