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EU-Konsultation zum CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM)



Guten Tag,

der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll das EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden. Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, sollen verpflichtet werden, CBAM-Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen. CBAM soll sicherstellen, dass Unternehmen in der EU nicht durch unfairen Wettbewerb benachteiligt werden, indem sie höhere Klimaschutzkosten tragen als Konkurrenten außerhalb der EU. Zudem sollen damit Anreize für Unternehmen in Drittländern geschaffen werden, ihre Emissionsreduzierungen zu beschleunigen, um auf dem EU-Markt zugreifen zu können.

Ab 1. Oktober 2023 tritt die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechnismus (CBAM) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Unternehmen zunächst quartalsweise Berichtspflichten. Ein CO2-Preis muss erst nach Ende der Übergangsphase ab 2026 gezahlt werden.

Am 13. Juni 2023 hat die EU-Kommission den englischen Entwurf für die CBAM-Durchführungsvorschriften veröffentlicht, die bis zum Spätsommer 2023 förmlich angenommen werden sollen. Die Konsultation bezieht sich auf die Durchführungsbestimmungen für die Übergangsphase, nicht auf die CBAM-Verordnung selbst. Während des Übergangszeitraums wird die EU-Kommission weitere Durchführungsrechtsakte erlassen, um die CBAM-Verordnung umzusetzen.

Unternehmen und Verbände können bis zum 11. Juli 2023 an der Konsultation teilnehmen und Feedback zum Entwurf der Durchführungsverordnung abgeben.

Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel "CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM)" auf unserer Internetseite.

Vielen Dank im Voraus.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Sandra Vogt, Tel. 0221 1640-1554, E-Mail: sandra.vogt@koeln.ihk.de.

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