von Reinhard Greger
Dem ersten Versuch des Gesetzgebers, die Mediation auch in der deutschen Rechts- und Konfliktkultur effektiv zu verankern, war offensichtlich kein Erfolg beschieden. Der nunmehr vorliegende Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des Mediationsgesetzes von 2012 (BT-Drucks. 18/13178; s. dazu ZKM 2017, 200) ist jedenfalls mehr als ernüchternd.
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