| | der EuGH hat am 14. Juni 2017 entschieden, dass eine obligatorische Mediation in Verbraucherstreitigkeiten mit zwingendem Unionsrecht vereinbar ist. Das Erfordernis eines einer gerichtlichen Klage vorgeschalteten Mediationsversuchs sei mit dem Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes vereinbar, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien, die das Gericht näher ausführt. Ferner berichten wir in diesem Newsletter über eine Vielzahl von interessanten Aktionen zum 4. Internationalen Tag der Mediation, der am 18. Juni in Deutschland, Österreich und der Schweiz stattgefunden hat. All diejenigen, die jederzeit einsetzbare Visualisierungstools erlernen wollen, möchten wir nochmals auf unser Praktikerseminar „Auf den Punkt gebracht – Visualisierung in der Gesprächsmoderation“ mit der Alexandra Bielecke am 21./22.9.2017 in Köln hinweisen. Es grüßt Sie herzlich Dr. Karen Engler Leitung Centrale für Mediation |