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Sehr geehrte Damen und Herren,

Kfz-Finanzierung ist in Deutschland alltäglich - besonders bei Neuwagen. Und auch Privatkunden lassen sich gern von Leasingangeboten ködern. Juristische Probleme gibt es v.a. bei der Frage, wie man aus den Verträgen wieder rauskommt. Kennen Sie das aus Ihrer anwaltlichen Praxis? Jetzt hat der EuGH geklärt, wann Verbraucher nach EU-Recht auf ein Widerrufsrecht pochen können - und wie lange. Dabei kommt es entscheidend auf die konkreten Vertragsregeln an - erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Kfz-Finanzierung & Leasing: EuGH bestimmt Widerrufsrecht  
 
 

Ein Verbraucher, der einen Kfz-Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung schließt, hat kein Widerrufsrecht. Dagegen kann ein Verbraucher, der für den Kauf einen Kreditvertrag geschlossen hat, ohne dass er ordnungsgemäß über seine Rechte und Pflichten informiert wurde, jederzeit den Widerruf erklären. Der Widerruf muss vor der vollständigen Vertragserfüllung erfolgen. Das hat der EuGH entschieden.

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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Wir liefern Ihnen die neuen Pflichtformulare für die Zwangsvollstreckung – einfach über das Formular unten kostenlos anfordern und anschließend auf unserer übersichtlichen Download-Seite alle acht Formulare herunterladen. Zusätzlich steht Ihnen dort – ebenfalls gratis – unser Experten-Ratgeber „Die 10 häufigsten Fehler in der Zwangsvollstreckung” als PDF zur Verfügung.

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  Sonderkündigungsrecht in der Wohnungswirtschaft   
 
 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das entschädigungslose Sonderkündigungsrecht abgelehnt, das in der Wohnungswirtschaft ab 01.07.2024 für Kabelfernsehverträge besteht. Hintergrund der Regelung in § 230 TKG (Telekommunikationsgesetz) ist, dass Entgelte für Kabelanschlüsse künftig nicht mehr auf Mieter umgelegt werden können.

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  Windkraftanlagen: Nächtliche Abschaltung für den Tierschutz   
 
 

Naturschutzbehörden sind befugt, gegenüber Betreibern bestandskräftig genehmigter Windkraftanlagen nachträgliche Beschränkungen für den Artenschutz zu erlassen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Im Streitfall ging es um eine mehrmonatige, nächtliche Abschaltung von Anlagen zum Schutz von Fledermäusen.

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  Weihnachtsmarkt: Kein Schadensersatz für Standbetreiber   
 
 

Muss der Veranstalter eines Weihnachtsmarkts entgangenen Gewinn ersetzen, wenn eine Marktteilnahme nur aufgrund einer kurzfristigen Zusage möglich ist? Das OLG Oldenburg hat das verneint und auf die Risikosphäre des Standbetreibers verwiesen. Während der Corona-Pandemie hatte die Stadt Osnabrück nur mit einem Vorlauf von einer Woche eine Teilnahme für den Weihnachtsmarkt ermöglicht.

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