EuGH schärft bei Datenschutz nach |
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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt international als eines der stärksten Datenschutzgesetze. In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof dem Gesetz deutlich die Zähne geschärft. Denn Bußgelder können nun leichter verhängt werden.
Im Zentrum des Falls ist hierbei der Wohnungskonzern Deutsche Wohnen, der Daten über die erlaubte Dauer hinaus speicherte. Nach der Verhängung eines Bußgeldes durch eine deutsche Datenschutzbehörde klagte der Konzern.
Auf nationaler Ebene gab ihm das Gericht vorerst recht, denn nur natürliche Personen könnten durch die DSGVO belangt werden, so das Berliner Landesgericht. Dieser Ansicht hat der EuGH jetzt widersprochen.
Damit können fortan Unternehmen bereits belangt werden, ohne dass die konkret handelnden Personen ermittelt werden, was die Durchsetzung erheblich erleichtert.
Durch die nun geklärte Gesetzeslage wird den deutschen Datenschutzbehörden deutlich der Rücken gestärkt, denn diese verhängen Bußgelder bereits seit längerem auf dieser Grundlage.
Gleichzeitig gehen Experten auch davon aus, dass das Urteil zu einer deutlichen Erhöhung der durchschnittlichen Geldbußen bei Datenrechtsverstößen führen könnte.
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- Die für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend zuständige Kommissarin Iliana Ivanova empfängt den Präsidenten der Europäischen Vereinigung für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, Professor Salvatore Grimaldi;
- Olivér Várhelyi, Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, empfängt die stellvertretende Vorsitzende der EVP-Frauen und Mitglied des albanischen Parlaments Albana Vokshi;
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- Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres, hält eine Rede auf der Veranstaltung „Kein Kind sollte Opfer von Missbrauch werden. Wir müssen sicherstellen, dass das Internet #SafeForKids ist“;
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