Newsletter für Mediatoren, Ausgabe 5/18 | EuGH stoppt Schiedsklauseln in Investitionsabkommen
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht
Alle zwei Wochen - Aktuelles rund um das Thema Mediation und Konfliktmanagement 14.03.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
um Investoren finanzielle Engagements innerhalb der EU schmackhaft zu machen, wurden in der Vergangenheit zwischen den EU-Staaten Investitionsschutzabkommen vereinbart. Diese erlaubten den Investoren, meist große Wirtschaftskonzerne, bei Streitigkeiten mit den betreffenden Staaten private Schiedsgerichte statt staatlicher Gerichte anrufen zu dürfen. Davon machte die Wirtschaft auch regen Gebrauch: Ende 2016 waren rund 150 dieser sogenannten Intra-EU-Schiedsverfahren vor diversen Schiedsgerichten anhängig. Ändert zum Beispiel ein Land plötzlich seine Regulierungspraxis, konnten Investoren, die im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage große Geldbeträge in dem Land investiert hatten, Schadensersatz verlangen, wenn sie durch den plötzlichen Kurswechsel der Politik finanzielle Nachteile erlitten.

Doch mit dieser Praxis ist es jetzt vorbei: Der Europäische Gerichtshof meint, dass nur staatliche und zum Gerichtssystem der Union gehörende Gerichte in der Lage seien, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten.

Lesen Sie außerdem in diesem Newsletter einen Experten-Blogbeitrag von Prof. Dr. Ulla Gläßer zur Evaluation des Mediationsgesetzes.

Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

Dr. Karen Engler
(Leitung Centrale für Mediation)

 

 
PS: Fachausbildung Mediation - Jetzt noch einsteigen! Beginn des Präsenzkurses am 19.4.2018 in Köln. Für weitere Informationen bzw. für eine Anmeldung klicken Sie bitte hier!
Verlagsangebot
Konfliktfähigkeit oder Kann man
MELDUNGEN
EuGH stoppt Schiedsklauseln in Investitionsabkommen
Mediation abgelehnt: Lübecker Flughafen darf ausgebaut werden
Schlichtungsstelle für Reiserecht in Planung
Mediationsverfahren abgelehnt: Streit der Stadt Cloppenburg mit Großschlachterei Vion eskaliert
 

 

BLOG
Viel Lärm um nichts? - Überlegungen zur Evaluation des Mediationsgesetzes
 

 

AUS DER ZKM
Johannes Brose: Gewaltfreie Kommunikation im Gerichtssaal (ZKM 2018, 12 ff.)
 

 

Verlagsangebot
Neu im Netz: der ZKM Blog. Jetzt kennenlernen!
MELDUNGEN
 
News
EuGH stoppt Schiedsklauseln in Investitionsabkommen

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass EU-Staaten keine Schiedsklauseln nutzen dürfen, um Streitigkeiten über Investitionen zu klären. Das sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Nicht internationale Schiedsgerichte sollen demnach entscheiden, sondern die Gerichte des beklagten Landes.

 
 
 
News
Mediation abgelehnt: Lübecker Flughafen darf ausgebaut werden

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Klage der Gemeinde Groß Grönau gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Lübecker Flughafens abgewiesen. Eine Mediation mit den verbliebenen Klägern wird damit immer unwahrscheinlicher.

 
 
 
News
Schlichtungsstelle für Reiserecht in Planung

Am Rande der mit 10.000 Ausstellern weltweit größten Tourismusmesse ITB in Berlin wurde bekannt, dass in Deutschland möglicherweise noch in diesem Jahr eine auf Reiserecht spezialisierte Schlichtungsstelle geschaffen wird.

 
 
 
News
Mediationsverfahren abgelehnt: Streit der Stadt Cloppenburg mit Großschlachterei Vion eskaliert

Ein sprichwörtlich ungeklärter Umweltskandal erschüttert Cloppenburg. Die Stadt hält der Großschlachterei Vion vor, vor allem 2016, aber auch im ersten Halbjahr 2017 unzulässige Schmutzfracht-Mengen über das Abwasser in die Kanalisation eingeleitet zu haben. Diese hätten die Cloppenburger Kläranlage regelmäßig "in die Knie gezwungen". Zuletzt habe es noch Störfälle zum Jahreswechsel gegeben. Das bestreitet Vion, die Probleme seien längst überwunden.

 
 

BLOG
 
 
Viel Lärm um nichts? - Überlegungen zur Evaluation des Mediationsgesetzes
Prof. Dr. Ulla Gläßer

Die Wirkung des Ende Juli 2017 von der Bundesregierung veröffentlichten Evaluationsberichtes zum Mediationsgesetz war überwiegend eine breitflächige Ernüchterung bezüglich der Entwicklung der Mediation in Deutschland. Doch das muss nicht so bleiben.

 

 

 
AUS DER ZKM
 
 
Johannes Brose: Gewaltfreie Kommunikation im Gerichtssaal (ZKM 2018, 12 ff.)

 

Tournaround in der Streitkultur

Die Macht des Wortes zeigt sich auch im Gerichtsalltag und in Verhandlungs- und Mediationssituationen. Die jeweils vorherrschende Sprache entscheidet mit darüber, ob eine nachhaltige Befriedung gelingt oder nicht. Wer das Gegenüber nicht als Partner sieht, sondern sprichwörtlich als Anspruchsgegner, von dem er etwas zu fordern hat statt ihn um etwas zu bitten, befindet sich schon längst in der Sackgasse des Unfriedens und nah an der verbalen Gewalt.
Das gilt auch für Äußerungen des Gerichts, schreibt Autor Johannes Brose, selbst Vorsitzender Richter am Landgericht München II. Doch wie können die Protagonisten ihre Streitkultur ändern? Mithilfe der von Marshall B. Rosenberg (1934-2015) entwickelten "Gewaltfreien Kommunikation" (GFK). Die Kommunikationstechnik verhindert, dass sich das Gegenüber mit Schuldvorwürfen in die Ecke gedrängt fühlt und damit Abwehrmechanismen ausgelöst werden, die die Wahrnehmung einschränken und Frieden verhindern. Die GFK setzt auf Verständnis und gegenseitigen Respekt statt verbaler Konfrontation, auf die Einbeziehung der Gefühlslage der Parteien und ihr Entstehen. Wie der Turnaround in der Streitkultur gelingen kann, beschreibt Brose anhand von vier Praxisfällen.

 

 

 

 
Zum vollständigen Online-Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes
 
Verlagsangebot
     
Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG

Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Dr. Karen Engler
Leitung Centrale für Mediation
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
cfm@mediate.de
Tel.: 0221-93738- 821


Redaktion: RA Marcus Creutz, Murnau

 
 

Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.

Abbestellhinweis:
Wenn Sie die Information abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier. Oder antworten Sie auf diese Information mit dem Betreff „Abbestellen“. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten entstehen. Ihre E-Mail-Adresse können Sie hier ändern.