Newsletter für Betriebsräte: EuGH: Tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu
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KW 11  
  2023
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
die EU-Arbeitszeitrichtlinie gewährt Beschäftigten zwei unterschiedliche Ruhezeiten: eine wöchentliche von mindestens 24 Stunden und eine tägliche von mindestens elf Stunden. Was zu beachten ist, wenn die Ruhezeiten unmittelbar aufeinander folgen, hat der EuGH jetzt geklärt.
 
Schon der bloße Verdacht einer Pflichtverletzung kann für eine Verdachtskündigung ausreichen. Denn anders als im Strafrecht gilt im Arbeitsrecht nicht die Unschuldsvermutung. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Ist der Betriebsrat zu beteiligen? Antworten auf 7 Fragen findet Ihr in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 3/2023. Unser Tipp: Jetzt 2 Ausgaben plus ein Sonderheft gratis testen!
Viel Freude beim Informieren!
 
Herzliche Grüße
 
 
Leslie Schilling
REDAKTION
 
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Gesetzgebung
Neues Weiterbildungsgesetz geplant
 
Beschäftigte sollen künftig in bezahlte Bildungszeit gehen können. Bundesarbeitsminister Heil plant, die Bildungszeit nach österreichischem Vorbild gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Rahmen eines Weiterbildungsgesetzes einzuführen. Beschäftigte haben dann die Möglichkeit, sich ein Jahr beruflich weiterzubilden, wenn sie sich zuvor mit dem Arbeitgeber darauf verständigt haben.
 
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DBRP
RECHTSPRECHUNG

 
Arbeitsschutz
Tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu
 
Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten dürfen sich nicht überschneiden. Die unterschiedlichen Ruhezeiten sind zwei autonome Rechte von Beschäftigten, die unabhängig voneinander einzuhalten sind. Beide sind daher nacheinander zu gewähren, auch wenn sie direkt aufeinander folgen. Dann sind sie zu einer Gesamtruhezeit zusammenzurechnen – so der EuGH.
 
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Betriebsratsvergütung
BGH zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
 
Haben sich VW-Manager wegen der Bewilligung von Betriebsratsbezügen strafbar gemacht? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH). Der Straftatbestand der Untreue kann erfüllt sein, wenn einem Betriebsratsmitglied unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt wird.
 
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PRAXISWISSEN

 
Aus »Arbeitsrecht im Betrieb«
So können Betriebsräte in der Unternehmenskrise handeln
 
Welche Handlungsmöglichkeiten bieten sich Betriebsräten in einer Unternehmenskrise, um drohenden Gefahren für die Belegschaft zuvorzukommen? Wie können Betriebsräte Personalabbau oder eine erwartete Entgeltminderung verhindern? Antworten liefern Andrea Rothkegel und Andreas Schur in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 2/2023.
 
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Aus »Betriebsrat und Mitbestimmung«
7 Fragen zur Verdachtskündigung
 
Schon der bloße Verdacht einer Pflichtverletzung, z.B. eines Diebstahls kann für eine Kündigung ausreichen. Welche Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung vorliegen müssen und wie die Rolle des Betriebsrats ist, erfahrt Ihr von Dr. Jochen Keilich in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 3/2023 .
 
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Arbeitszeit-Frage-AntwortBetriebsverfassungsgesetz
Michael D. Wirlitsch, Anja Reinke, Simone Breyer
 
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Die wichtigsten Fragen aus der Praxis an Betriebs- und Personalräte
 
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Redaktion: Leslie Schilling
Verantwortlich für den Inhalt: Bettina Frowein
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