MNS ja, aber nicht am Stand Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, besteht auch in den Messehallen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass bei entsprechender Gestaltung der Gesprächssituation am Stand und bei Meetings keine Maskentragepflicht besteht und damit ein ganz normaler Kundenkontakt möglich ist. |