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Sehr geehrte Damen und Herren,

in der aktuellen »Datensammlung zur Steuerpolitik« des Bundesfinanzministeriums wollte ich für Sie heraussuchen, wie oft vermutlich bei Ihnen eine Betriebsprüfung stattfinden wird – da musste ich feststellen, dass in der Ausgabe 2020/2021 keine Daten dazu vorhanden sind. Also greifen wir auf die Datensammlung von 2019 zurück, erfahrungsgemäß wird sich nicht viel geändert haben.

In der Datensammlung von 2019 erfahren wir in Kapitel 9 den Prüfungsturnus für Großbetriebe (im Schnitt alle 4,6 Jahre), Mittelbetriebe (alle 15,8 Jahre), Kleinbetriebe (alle 31 Jahre) und Kleinstbetriebe (alle 93,9 Jahre und: nein, da ist kein Zahlendreher drin!). Mehr dazu und zur Definition der Größenklassen finden Sie in diesem Beitrag zur Datensammlung 2019.

Viele von Ihnen wird es also gar nicht treffen. Auf dieser Vermutung sollte man sich aber nicht ausruhen, sondern trotzdem immer vorbereitet sein. Denn in der Betriebsprüfung wird akribisch alles auf links gedreht und auf jedes Wort geachtet. Es gibt Erzählungen, dass Betriebsprüfer freundlich im vermeintlichen Smalltalk nach der Familie fragen und wehe, Sie erwähnen dabei, dass Ihre studierende Tochter ein auf die Firma angemeldetes Auto benutzt und damit am weit entfernten Studienort weilt... (Eine Gestaltung, die ich Ihnen natürlich auf keinen Fall unterstellen will. Aber es kommt vor.)

Eigentlich immer werden bei den Prüfungen kleinere oder größere Fehler aufgedeckt, die dann in der Regel zu (ebenfalls kleineren oder größeren) Nachzahlungen führen. Alles müssen Sie sich aber nicht gefallen lassen, wie der erste Beitrag zeigt.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 
Bis zum nächsten Mal
Ihre
 
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
INHALT DIESES NEWSLETTER
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BETRIEBSPRÜFUNG
Excel-Tabelle führt nicht automatisch zu Mangel an der Kassenführung
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RATGEBER
Steuertipps für Selbstständige
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NEGATIVZINSEN
So vermeiden Sie Verwahrentgelt beim Giro- und Tagesgeldkonto
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UNWETTER
Sturm- und Hagelschaden steuerlich absetzen

Betriebsprüfung: Excel-Tabelle führt nicht automatisch zu Mangel an der Kassenführung!

Die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse stellt keinen Kassenführungsmangel dar – vorausgesetzt, dass ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen. Das geht aus einem Urteil des FG Münster hervor.
 
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Negativzinsen: So vermeiden Sie Verwahrentgelt beim Giro- und Tagesgeldkonto

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Sturm- und Hagelschaden steuerlich absetzen

Schäden durch Hagelschlag, Sturm und Unwetter können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen.
 
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Steuererklärung gratis für Kurzarbeiter

Sie kennen Menschen, die während der Pandemie von Kurzarbeit betroffen waren und möchten sie unterstützen? Dann erzählen Sie ihnen von unserer kostenlosen SteuerSparErklärung exklusiv für alle, die 2020 Kurzarbeitergeld bezogen haben. 

Leiten Sie Ihren von Kurzarbeit betroffenen Verwandten und Freunden einfach diesen Link weiter:

 
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Steuererklärung gratis für ElsterFormular-Nutzer

ElsterFormular wurde abgeschafft: Mit unserer SteuerSparErklärung für ehemalige ElsterFormular-Nutzer bieten wir die ideale Alternative – und das sogar einmalig kostenfrei für alle, die jetzt wechseln! 

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Die eigenen Interessen können im Ernstfall nur dann gewahrt werden, wenn entsprechende Vorsorgevollmachten und Verfügungen vorliegen!

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