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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
digitale Selbstverteidigung. So nenne ich es, wenn ich meiner 5-jährigen das Tablet zum spielen überlasse während ich den Newsletter hier schreibe. Und ich ignoriere die WhatsApp-Statusmeldungen all der Super-Moms und Super-Dads, die am Wochenende wieder gesunde Kekse mit ihren Kindern gebacken und nebenbei noch den perfekten Weihnachtsschmuck nach dem Familienspaziergang gebastelt haben.
Neuer Lockdown, neue Regeln also auch zu Hause. Und es ist völlig ok, wenn die Kinder einfach nur spielen und sich in ihre Welt zurückziehen. Dabei muss es nicht immer die pädagogisch wertvolle Lern-App sein. Wir verbringen ja unsere Zeit am Smartphone auch nicht nur mit Wissens-Quiz und Sprachlernkursen. Den Kindern fehlen nicht nur ihre Freunde, sondern auch die Eltern-freie Zeit in Kita und Schule. Digitale Rückzugsräume sind dabei völlig ok. Klar, dass man es nicht übertreiben darf, aber vielleicht sollte ich einfach ein Foto des zockenden, auf dem Bett liegenden und Schokolade essenden Kindes mal in den WhatsApp-Status posten? Ich glaube, da würden sich so einige im Bekanntenkreis gleich besser fühlen!
Einen entspannten Wochenstart wünscht Ihnen
Ihr Wolfgang Starke vom Team mobilbranche.de
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Apple macht Ernst mit seiner Ankündigung, dass App-Anbieter bald künftig eine explizite Einwilligung jedes einzelnen App-Nutzers zum Tracking einholen müssen. Erst danach können Daten in Verbindung mit der Werbe-ID IDFA erhoben und genutzt werden, was zuvor immer möglich war, solange sich der User nicht selbst in den Systemeinstellungen aktiv um das Opt-out gekümmert hat. Vor kurzem beleuchtete bei uns Pubmatic bereits im Partnerbeitrag die Frage: Ist die Branche bereit für die Zukunft nach IDFA? Nun haben wir weitere Stimmen dazu eingeholt, wie Mobile Marketing mit den neuen IDFA-Regeln funktionieren wird, u.a. von Appsflyer-Deutschlandchef Ben Jeger (Foto), bam!-Chef Mustafa Mussa und Remerge-Manager Eugen Martin.
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Apple wird ab 2021 Apps auf der Produktseite im AppStore mit Labels versehen, wie das Programm mit den Nutzerdaten umgeht. Dann soll man schnell erkennen können, ob etwa Standort-Daten oder andere persönliche Informationen von der App verarbeitet werden. WhatsApp begrüßt diese Entwicklung, kritisierte aber gleichzeitig eine Ungleichbehandlung, da Apples eigene Apps davon ausgenommen scheinen. So hat Apples Dienst iMessage etwa gar keine Produktseite im AppStore. Tim Cook hat nun mitgeteilt, dass auch alle Apple-Dienste die Datenschutzinformationen auflisten werden. Für solche Apps, die nicht im AppStore direkt erhältlich sind, erfolgt dies über eine eigene Webseite.
Außerdem untersagen sowohl Apple als auch Google Entwicklern die Nutzung der Tracking-Software vom Datenbroker X-Mode Social Inc. Entwickler haben eine Woche Zeit, den Tracker aus ihren Programmen zu entfernen. Ansonsten droht der Rausschmiss aus den App-Stores. X-Mode wurde zudem das Sammeln von Standortinformationen verboten. Das Unternehmen soll gesammelte Daten unter anderen an US-Regierungsbehörden weitergereicht haben.
Amazon Kids+ (vorher Amazon FreeTime) ist jetzt auch für iOS erhältlich. Damit können Kinder die von Hand kuratierten Inhalte auch auf dem iPhone oder iPad nutzen. Über die werbefreie Medienbibliothek kann auf tausende Bücher, Filme und Serien wie Die Drei ???, Conni, LEGO, Bibi & Tina etc. zugegriffen werden. Eltern können dabei über ein eigenes Portal die Zugriffszeiten, Lernziele und Altersfilter für bis zu vier Kinderprofile festlegen. Nach einem einmonatigen Gratistest kostet der Dienst für Prime-Mitglieder 2,99 Euro im Monat, für alle anderen 4,99 Euro.
Die Corona-Warn-App funktioniert jetzt Dank eines Entwicklerteams des alternativen Android-App-Stores F-Droid auch ohne Google-Dienste. Damit können etwa Nutzer neuerer Huawei-Smartphones ohne Google-Dienste oder Fairphone-Nutzer die Corona-Warn-App installieren. In einer Pressemeldung der Free Software Foundation Europe (FSFE) heißt es dazu: "Eine Handvoll Freie-Software-Entwickler hat heute geschafft, was offizielle Stellen monatelang versäumt haben".
Das Hamburger App-Marketing-Unternehmen adjoe, das zur AppLike Group gehört, unterstützt die Corona-Warn-App des Bundes. Dafür werden in den selbstvermarkteten Apps entsprechende Werbeanzeigen mit Download-Link zur Corona-Warn-App ausgespielt. Installiert der Nutzer die App, erhält er als Belohnung entsprechende virtuelle Währungen oder Belohnungen für die App, in der er die Anzeige gesehen hat. Die Aktion läuft noch bis Ende März 2021 und soll zu zusätzlichen Installationen im sechsstelligen Bereich führen.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, wonach Verkäufer künftig verpflichtet sind, Sachen mit "digitalen Elementen" zu aktualisieren. Dies kann zum Beispiel in Form von Updates erfolgen. Gemeint sind damit Smartphones, aber auch Fernseher, Computer, smarte Spielzeuge oder Fitness-Tracker. Wie lange diese Pflicht besteht, ist noch nicht näher definiert. "Wer ein Smartphone oder Tablet kauft, soll sicher sein können, dass er oder sie das Gerät auch noch lange nach dem Kauf problemlos und sicher nutzen kann", erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eher vage. Die Richtlinie soll bis zum 01. Juli 2021 umgesetzt werden.
Onlinehändler dürfen nach vorläufiger Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) für bestimmte Zahlungsarten wie PayPal oder Sofortüberweisung ihren Endkunden zusätzliche Gebühren berechnen. Das deutete der Vorsitzende Richter Thomas Koch an, da laut Gesetz nur bestimmte Zahlungsarten kostenfrei sein müssen. Das konkrete Urteil zu der Frage wird erst im nächsten Jahr erwartet.
465 Seiten stark ist die Novelle des Telekommunikationsgesetz (TKG) und verpflichtet künftig unter anderem auch Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema dazu, die Bestandsdaten wie Name, Adresse oder eine Kennung wie die Telefonnummer zu speichern und auf Anfrage an Sicherheitsbehörden herauszugeben, auch wenn das Konto bereits gelöscht wurde. Bisher galten die Regelungen vor allem für Telefonanbieter und Internetprovider. Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, die eigentlich bis zum 21. Dezember in Kraft treten müsste. Da dies wohl kaum noch gelingen wird, muss mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren durch die EU gerechnet werden.
Inspiration für App-Macher liefert unsere Serie mit täglichen App-Tipps powered by Handsome - Beautiful Apps. With Flutter.
Hier die aktuellen Tipps:
MGM Resorts lässt in Las Vegas die Türen per App öffnen.
Rezeption in der Hosentasche: Die Hotelkette MGM Resorts ist einer der weltweit größten Betreiber von Spielcasinos. Zum Imperium des US-Unternehmens gehören die weltbekannten Hotel-Casinos Mirage und Bellagio in Las Vegas. Damit in der Wüstenstadt alles glatt läuft und die Gäste die Hotel-Services reibungslos nutzen können, gibt es neben Personal auch eine App. Die soll als digitaler Concierge Kunden die Wünsche vom Smartphone ablesen, die Rezeption entlasten und einen weitgehend kontaktlosen Aufenthalt möglich machen.
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Indeed gibt auch Outfit-Tipps zum Vorstellungsgespräch.
Kaum ein TV-Spot bleibt einem derzeit so im Gedächtnis wie der der Stellenbörse Indeed. Um den Deutschen die Marke ins Gedächtnis zu brennen, muss die arme Ingrid als Jobflüsterin und Heldin der TV-Kampagne herhalten. Weil alle Indeed mit Ingrid verwechseln, wollen alle einen Job von ihr. Das treibt sie in den Wahnsinn und Indeed in einem Mix aus Witz und Penetranz zugleich in die Köpfe der Zuschauer und auf die Stellenbörse selbst.
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