Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 22/2023 vom 02. November 2023 |
|
|
| FAQ zum Gebäudeenergiegesetz | Heizungsgesetz: Was das neue GEG für Ihren Betrieb bedeutet | Über kein anderes Gesetz wurde in den vergangenen Monaten mehr diskutiert als über das Gebäudeenergiegesetz. Das sogenannte "Heizungsgesetz" soll ab Januar 2024 gelten und bringt zahlreiche Neuerungen für den Einbau und die Umrüstung neuer Heizungen mit sich. Was Betriebe dazu wissen sollten: die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. | |
|
|
|
|
| | © Seventyfour/Adobe Stock |
Ausbildungsvergütung | Mindestlohn für Azubis steigt | Zum 1. Januar 2024 wird die gesetzliche Untergrenze für Ausbildungsvergütungen angehoben. Die Regelung gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die im kommenden Jahr beginnen. | |
|
|
| |
| | © insta_photos/Adobe Stock |
Personalführung | Mitarbeitergespräche besser führen | Mitarbeitergespräche können zäh sein und führen nicht immer zum Ziel. VisMa, ein speziell für Handwerksbetriebe entwickeltes Tool, hilft Führungskräften bei der Strukturierung und Durchführung. Wie es funktioniert, erfahren Sie in unserem Webseminar. | |
|
|
| |
Vom 1. Dezember bis 31. März | Saison-Kurzarbeitergeld: Das gilt in der Schlechtwetterzeit | Das Saison-Kurzarbeitergeld hilft Betrieben, die ihre Arbeit witterungsbedingt unterbrechen müssen. Diese Voraussetzungen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür erfüllen. | |
|
|
|
| Aktuelle Veranstaltungen und Termine | |
|
| |
| |
| |
|
Von Ausweis bis Kfz-Versicherung | Änderungen im November 2023: Neue Gesetze, wichtige Fristen | Ein Stichtag für Fahrzeughalter, ein neues Gesetz zur Fachkräftesicherung und Ausweise aus dem Automaten – das und mehr wird im November für Sie und Ihren Betrieb wichtig. | |
|
|
Nachhaltig in die Zukunft | In 7 Schritten: Nachhaltigkeitsbericht für Ihren Betrieb | Mit einem Nachhaltigkeitsbericht können Handwerksbetriebe Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitern und in der Öffentlichkeit schaffen. Die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk bietet einen kostenlosen Navigator an, mit dem Sie Schritt für Schritt einen solchen Bericht anfertigen können. | |
|
|
2. Oktober war Stichtag | Abgabe der Steuererklärung 2022 verpasst? Das können Sie tun | Anfang Oktober 2023 war der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung 2022. Wer die Frist verpasst hat, muss nun mit einem Schätzungsbescheid und Verspätungszuschlägen rechnen. Doch es gibt einen Ausweg. | |
|
|
Mitarbeiter, Geschäftskontakte, Stellenanzeigen | Siezen oder duzen? Das hilft bei der Entscheidung | Wird in Ihrem Handwerksbetrieb gesiezt oder geduzt? Und wie handhaben Sie es mit Ihren Kunden und Geschäftspartnern? Eine Trainerin für Business-Etikette über die Vor- und Nachteile der persönlichen Anrede und die Frage, wer wem das "Du" anbieten sollte. | |
|
|
|
|
|
|
| Handwerk kompakt-Archiv | Impressum | Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon: 07121 2412-0 Telefax: 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vertretungsberechtigte Präsident Harald Herrmann Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert (Anschrift wie oben)
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer |
Zuständige Aufsichtsbehörde Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Redaktion Sonja Madeja / Udo Steinort Telefon: 07121 2412-123 Telefax: 07121 2412-412 E-Mail: presse@hwk-reutlingen.de
Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen. |
| Datenschutz | Abmelden Wenn Sie den Handwerk kompakt in Zukunft nicht mehr empfangen wollen, bitte hier klicken. |
|
| |
|
|
|
|