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Sehr geehrter Herr Do,

Rechtsstreitigkeiten kosten Zeit, Nerven - und natürlich: Geld. Logisch, dass Ihre Mandanten da an einem Steuerabzug interessiert sind. Die Hürden für die Berücksichtigung von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen sind aber hoch. Ein Urteil des FG Düsseldorf lässt aufhorchen: Soweit es um die Existenzgrundlage geht, sollen auch immaterielle Gründe relevant sein. Das sollten Sie etwa bei familienrechtlichen Prozesskosten im Blick haben. Unser Newsletter zeigt die Kriterien für den Steuerabzug auf!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Außergewöhnliche Belastung: Gericht erkennt Prozesskosten bei Umgangsstreit an  
 
 

Wann können Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen (agB) steuerlich geltend gemacht werden? Das Finanzgericht Düsseldorf hat Prozesskosten im Zusammenhang mit einem familienrechtlichen Umgangsverfahren als agB anerkannt - Hintergrund war eine Kindesentziehung. Damit hat das Gericht die Frage näher geklärt, wann ein Rechtsstreit hinreichend die immaterielle Existenzgrundlage berührt.

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  Ist die Höhe der Aussetzungszinsen verfassungsgemäß?  
 
 

Wer gegen Steuernachforderungen vorgeht und die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids erreicht, muss ggf. später auf den geschuldeten Betrag „Aussetzungszinsen“ zahlen. Der geltende Zinssatz von 6 % pro Jahr ist umstritten. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält die Zinsregelung in der Abgabenordnung allerdings für verfassungsgemäß. Eine Entscheidung des BFH hierzu steht noch aus.

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