Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien,
Berlin!


FGW e.V. revisioniert TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach
Inbetriebnahme“

Berlin (iwr-pressedienst) - Der FGW-Fachausschuss Betriebsdaten &
Standortertrag hat am 26.10.2020 die Revision 1 der TR 10 verabschiedet.

Die TR 10 spezifiziert die im EEG 2017 festgelegte Überprüfung der
Standortgüte nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Um die Vorgaben
des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach
welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Die Richtlinie
stellt weiterhin die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im
Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung
für die im Ausschreibeverfahren des EEG 2017 bestehenden Windenergieprojekte.

Einen Schwerpunkt der ersten Ãœberarbeitung der TR 10 betrifft das Kapitel 3
zur Zuordnung der Statusmeldungen und deren Prüfung. Prozess und Umfang der
Prüfung durch eine konformitätsbewertende Stelle werden nun deutlich
konkretisiert. Neu ist zudem, dass die Zulassung der konformitätsbewertenden
Stellen über einen FGW Beirat erfolgt. Dieser Beirat wird momentan gegründet
und damit sichergestellt, dass die ersten Konformitätsbescheinigungen für
geprüfte Zuordnungslisten in Kürze ausgestellt werden können. Ähnlich wie
bei den Referenzerträgen wird die FGW Listen von WEA Typen veröffentlichen
für deren Statusmeldungen Konformitätsbescheinigungen vorliegen.

Weitere Änderungen der Revision 1 betreffen die Beschreibung zur Ermittlung
der zeitlichen Verfügbarkeit sowie weitere Klarstellungen hinsichtlich der
Zuordnungen. Durch die erfolgreichen Tests und vergleichende Datenanalysen der
im Fachausschuss vertretenen Gutachter und Betreiber, konnte das detaillierte
Verfahren zur Ermittlung entgangener Erträge an entscheidenden Stellen
konkretisiert und verdeutlicht werden.

Zur Qualitätssicherung wird mit Revision 1 eingeführt, dass für TR 10
akkreditierte Prüflabore jährlich an einem Ringversuch zur TR 10 teilnehmen
müssen. (Interessenten für den ersten Ringversuch im Dezember können sich
über info@wind-fgw.de mit dem Betreff „Ringversuch TR10“ melden.)

Die deutsche Fassung der TR 10 Revision 1 „Bestimmung der Standortgüte nach
Inbetriebnahme“ kann unter
http://www.wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/bestellt werden. Eine
englische Fassung befindet sich momentan in der Ãœbersetzung und wird
ebenfalls in den kommenden Wochen zur Verfügung stehen.


Berlin, den 18. November 2020


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die FGW e.V.
Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien wird
freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen - Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Pressekontakte:

FGW e.V.
Bente Klose
Tel: +49 030/30 10 150 05-0
Fax: +49 030/30 10 150 05-1
E-Mail: klose@wind-fgw.de

FGW e.V.
Jens Rauch
Tel: +49 030/30 10 150 05-0
Fax: +49 030/30 10 150 05-1
E-Mail: info@wind-fgw.de


FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Oranienburger Straße 45
10117 Berlin


Internet: https://wind-fgw.de


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Link zur Original-Pressemitteilung von FGW e.V. Fördergesellschaft
Windenergie und andere Dezentrale Energien in der Energie-Pressedatenbank
https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-6890-fgw-e-v-revisioniert-tr-10-bestimmung-der-standortgte-nach-inbetriebnahme

Die Pressemitteilung ist auch recherchierbar unter https://www.windbranche.de,
https://www.solarbranche.deund https://www.energiefirmen.de


Alle Pressemeldungen zu FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere
Dezentrale Energien im Ãœberblick:

Online Pressemappe:
https://www.iwrpressedienst.de/firmen/96-fgw-e-v-foerdergesellschaft-windenergie-und-andere-dezentrale-energien

RSS-Feed:
https://www.iwrpressedienst.de/pm/rss.php?firma=FGW+e.V.+F%C3%B6rdergesellschaft+Windenergie+und+andere+Dezentrale+Energien

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