Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien,
Berlin!
FGW e.V. verabschiedet Revision 19 der TR 1 âBestimmung der
Schallemissionswerteâ
Berlin (iwr-pressedienst) - Der Fachausschuss Lärm hat auf der Sitzung am
26.01.2021 die 19. Revision der TR 1 âBestimmung der Schallemissionswerteâ
verabschiedet.
Die TR 1 wurde in ihrer 19. Revision vollständig überarbeitet und richtet
sich nun an den Vorgaben aus der IEC 61400-11 Ed. 3.1. Darüber hinaus wurden
die Anforderungen gerade in Bezug auf die schalltechnische Nachweisführung
nach BImSchG erweitert und bestimmte Angaben konkretisiert (z. B. zu
verwendender Toleranzbereich der Leistungskennlinie oder zu verwendende
Frequenzauflösung der Schmalbandanalyse).
Grundsätzlich erfolgt die Bestimmung der schalltechnischen Parameter wie
Schallleistungspegel und Tonhaltigkeit im Nahbereich einer Windenergieanlage
(WEA) für Windgeschwindigkeiten auf Nabenhöhe in WEA- und
betriebsmodusabhängigen Windgeschwindigkeitsklassen mit einer Intervallbreite
von 0,5 m/s. Die bisher verwendete, vor allem im Nachweisverfahren nach
BImSchG üblichen, Angaben in den standardisierten Windgeschwindigkeitsklassen
von 6 m/s bis 10 m/s auf 10 m über Grund entfällt. Ersatzweise wird für
jede Windgeschwindigkeitsklasse in Nabenhöhe die korrespondierende
Windgeschwindigkeit in 10 m über Grund angegeben.
Bei der Ermittlung der Messunsicherheit wurde gegenüber der IEC 61400-11 Ed.
3.1 ein anderer Ansatz gewählt. Darüber hinaus wurde noch einmal explizit
darauf hingewiesen, dass die ermittelte Messunsicherheit die Qualität der
Einzelvermessung wiederspiegelt. Sie damit nicht als Maà für die
Reproduzierbarkeit einer Messung anzusehen und folglich nicht auf das
Messergebnis aufzuschlagen.
Neben der objektiven Beschreibung der schalltechnischen Eigenschaften wurde in
der Revision 19 wesentlich mehr Wert auf die subjektive Beschreibung des von
der WEA abgestrahlten Geräusches gelegt. Dies bezieht sich vor allem auf den
immissionsrelevanten Fernbereich.
Ab dem 01.03.2021 ist zur Bestimmung der Schallemission von WEA die Revision
19 der TR 1 maÃgeblich. Alle früheren Revisionen der TR 1 behalten, gerade
im Bezug auf derzeitig laufende Nachweisverfahren nach BImSchG, weiterhin ihre
Gültigkeit.
Die deutsche Fassung der Revision 19 kann unter
http://www.wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/bestellt werden. Eine
englische Fassung befindet sich momentan in der Ãbersetzung und ist in Kürze
erhältlich.
Berlin, den 16. Februar 2021
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die FGW e.V.
Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien wird
freundlichst erbeten.
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Pressekontakte:
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FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Oranienburger StraÃe 45
10117 Berlin
Internet: https://wind-fgw.de
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Link zur Original-Pressemitteilung von FGW e.V. Fördergesellschaft
Windenergie und andere Dezentrale Energien in der Energie-Pressedatenbank
https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-6963-fgw-e-v-verabschiedet-revision-19-der-tr-1-bestimmung-der-schallemissionswerte
Die Pressemitteilung ist auch recherchierbar unter https://www.windbranche.de,
https://www.solarbranche.deund https://www.energiefirmen.de
Alle Pressemeldungen zu FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere
Dezentrale Energien im Ãberblick:
Online Pressemappe:
https://www.iwrpressedienst.de/firmen/96-fgw-e-v-foerdergesellschaft-windenergie-und-andere-dezentrale-energien
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