Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien,
Berlin!


FGW veröffentlicht Revision 8 der TR 5 „Bestimmung und Anwendung des
Referenzertrages“

– Revision 8 der TR5 „Bestimmung und Anwendung des Referenzertrags“
veröffentlicht


Berlin (iwr-pressedienst) - Die TR5 Revision 8 vom 09.03.2020 integriert die
Neuerungen bezüglich der Vermessung und Anpassung von Leistungskennlinien,
die für die Bestimmung von Referenzerträgen eingesetzt werden.
Als Neuerungen sind hier insbesondere die Einführung der sogenannten
rotoräquivalenten Windgeschwindigkeit als auch die neuen Vorgaben zur
Extrapolation und zu den Vollständigkeitskriterien der Leistungskennlinie zu
nennen.

Diese Änderungen ergeben sich zum einen aus der neuen Revision 17 der TR 2
„Bestimmung von Leistungskennlinien und standardisierten Energieerträgen“
und zum anderen aus der neuen Edition der internationalen Norm zur
Leistungskennlinienvermessung (IEC61400-12-1).

Des Weiteren wurde ein Abschnitt zur rechnerischen Anpassung von vermessenen
Leistungskennlinien in die TR 5 aufgenommen. Messtechnische Vermessungen von
WEA Typen, welche eine Voraussetzung für die Ermittlung des Referenzertrages
sind, finden bei einer für einen Anlagentypen jeweils festgelegten
Nennleistung statt. Neuere Konzepte von WEA Typen weisen aber immer öfter
variable und an die Projektgegebenheiten anpassbare Nennleistungen auf. Die
Nennleistung ist also nicht mehr auf einen über die Auslegung der Anlage
bestimmten festen Wert beschränkt.

Damit sich für diese unterschiedlichen Nennleistungen eines Anlagentypen auch
Referenzerträge bestimmen lassen können, ohne für jeden Nennleistungswert
eine neue Messkampagne starten zu müssen, wurde von Seiten der FGW ein
Verfahren zur rechnerischen Anpassung von vermessenen Leistungskennlinien an
eine Nennleistungsänderung veröffentlicht und mit der Revision 8 in das
Referenzertragsverfahren zugelassen. Das hierfür zulässige Verfahren ist im
Anhang B der TR 2 beschrieben (siehe
https://wind-fgw.de/themen/richtlinienarbeit/unter TR 2).

Die Revision 8 der TR 5 kann unter
http://www.wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/bestellt werden.


Berlin, den 26. März 2020


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die FGW e.V.
Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien wird
freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen - Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Pressekontakt:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Jens Rauch
Tel.: +49 030/30 10 150 05-0
Fax: +49 030/30 10 150 05-1
E-Mail: info@wind-fgw.de


FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Oranienburger Straße 45
10117 Berlin

Internet: https://wind-fgw.de


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Link zur Original-Pressemitteilung von FGW e.V. Fördergesellschaft
Windenergie und andere Dezentrale Energien in der Energie-Pressedatenbank
https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-6618-fgw-verffentlicht-revision-8-der-tr-5-bestimmung-und-anwendung-des-referenzertrages

Die Pressemitteilung ist auch recherchierbar unter https://www.windbranche.de,
https://www.solarbranche.deund https://www.energiefirmen.de


Alle Pressemeldungen zu FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere
Dezentrale Energien im Ãœberblick:

Online Pressemappe:
https://www.iwrpressedienst.de/firmen/96-fgw-e-v-foerdergesellschaft-windenergie-und-andere-dezentrale-energien

RSS-Feed:
https://www.iwrpressedienst.de/pm/rss.php?firma=FGW+e.V.+F%C3%B6rdergesellschaft+Windenergie+und+andere+Dezentrale+Energien

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