Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien,
Berlin!


FGW veröffentlicht TR7-Ergänzung „Prüfung in der Betriebsphase nach
VDE-FNN

- Prüfung von elektrischen Eigenschaften von dezentralen Einspeisern im
Betrieb mit Prüfvorgaben


Berlin (iwr-pressedienst) - Die Verordnung 2016/631 der EU-Kommission vom 14.
April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für
Stromerzeuger, bekannt als Network Code „Requirements for Generators
(RfG)“, legt im Artikel 41 fest, dass der zuständige Netzbetreiber für die
Ãœberwachung von Erzeugungsanlagen, die in seinem Netzgebiet angeschlossenen
sind, über ihre gesamte Lebensdauer verantwortlich ist. Die nationale
Umsetzung findet sich in den Netzanschlussrichtlinien VDE-AR-N 4110:2018-11
und VDE-AR-N 4120:2018-11 im Kapitel 11.5.5 „Betriebsphase“ wieder.

Der Netzbetreiber kommt dieser Ãœberwachungspflicht nach, wenn er sich alle
vier Jahre vom Betreiber der Erzeugungsanlage entsprechende Nachweise vorlegen
lässt. Die einzureichenden Nachweise sollen bestätigen, dass die technischen
Mindestanforderungen, welche zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem
Anlagenzertifizierungsprozess nachgewiesen wurden, weiterhin erfüllt sind.

In diesem Kontext hat der Fachausschuss Instandhaltung (FAIH) der FGW e.V. mit
dem Beiblatt „Prüfung von elektrischen Eigenschaften von dezentralen
Einspeisern im Betrieb (Prüfung in der Betriebsphase nach VDE-FNN)” eine
Ergänzung der Revision 1 der Technischen Richtlinie Teil 7 (TR 7)
„Instandhaltung und Betrieb von Kraftwerken für Erneuerbare Energien“
Rubrik A „Allgemeiner Teil“ beschlossen
(https://wind-fgw.de/produkt/betrieb-und-instandhaltung-von-kraftwerken-fuer-erneuerbare-energien-rubrik-a/).

Die „Prüfung von elektrischen Eigenschaften von dezentralen Einspeisern im
Betrieb (Prüfung in der Betriebsphase nach VDE-FNN)” ist eine
Nachweisprüfung im Sinne der TR 7.

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Nachweisprüfungen ist für die
TR 7 Rubrik B1 „Fachspezifische Anwendungserläuterungen für
Nachweisprüfungen“ geplant, als dessen zukünftiges Teilkapitel das
vorliegende Beiblatt vermerkt wird. Die Rubrik B1 wird den Betreibern von
Erneuerbaren Energien Kraftwerken eine Handlungsempfehlung über die
Grundlagen, Umfänge, Qualifikationen, Bewertungen und Befugnisprozesse von
relevanten Nachweisprüfungen liefern.


Berlin, den 04. November 2020


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die FGW e.V.
Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien wird
freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen - Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Pressekontakt:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Dr. Katharina Klingan
Tel: +49 030/30 10 150 05-0
Fax: +49 030/30 10 150 05-1
E-Mail: klingan@wind-fgw.de

Jens Rauch
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E-Mail: info@wind-fgw.de


FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Oranienburger Straße 45
10117 Berlin


Internet: https://wind-fgw.de


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Link zur Original-Pressemitteilung von FGW e.V. Fördergesellschaft
Windenergie und andere Dezentrale Energien in der Energie-Pressedatenbank
https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-6859-fgw-verffentlicht-tr7-ergnzung-prfung-in-der-betriebsphase-nach-vde-fnn

Die Pressemitteilung ist auch recherchierbar unter https://www.windbranche.de,
https://www.solarbranche.deund https://www.energiefirmen.de


Alle Pressemeldungen zu FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere
Dezentrale Energien im Ãœberblick:

Online Pressemappe:
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