Alles, was heute wichtig ist

Wer hat jetzt den echten Millionen-SL?

Autor Torsten Seibt

Von Torsten Seibt
Redakteur
15.06.2023

Die Aufregung in der Oldtimerszene flaut nicht ab: Die Ermittlungen zu einem möglichen illegalen Duplikat eines millionenteuren Mercedes 300 SL Flügeltürers gehen weiter. Nun hat sich ein Händler zu Wort gemeldet, der überzeugt ist: Er hat das Original. Der Händler ist sicher, jenen 300 SL zu besitzen, der 1961 in Phantasiegelb auf dem Genfer Autosalon ausgestellt wurde, und zwar in einem unrestaurierten Bestzustand. Um das zu beweisen, wurden sogar forensische Untersuchungen an dem legendären Sportwagen durchgeführt. Andreas Of-Allinger bringt Sie auf den neuesten Stand in diesem Oldtimer-Krimi.

Nicht komplett aus Holz, aber zum Teil aus Holzbestandteilen ist eine neue Batterietechnik. Der schwedische Batteriezellen-Produzent Northvolt arbeitet mit dem finnischen Konzern Stora Enso an einem neuartigen Anodenmaterial für Lithium-Ionen-Batterien aus Waldholz. Der harte Holz-Kohlenstoff soll dabei das Graphit ersetzen, das bisher hauptsächlich als Anodenmaterial dient. Der Ersatz dieses Anoden-Materials hätte entsprechend positive Auswirkungen auf den CO-Fußabdruck in der Batteriezellenproduktion und würde außerdem einen weiteren Teil der Wertschöpfung nach Europa holen. Klingt interessant, finden Sie? Das finden wir auch!

 

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Anwohnerparken darf nicht willkürlich verteuert werden

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 dürfen Kommunen die Gebühren für Anwohner-Parkausweise drastisch erhöhen. Allerdings nicht willkürlich nach eigenem Ermessen, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil festgeschrieben hat. Geklagt hatte ein Freiburger Stadtrat – gegen die eigenen Ratskollegen. Denn die hatten zuvor mehrheitlich eine Erhöhung der Anwohner-Parkgebühren um das bis zu Fünfzehnfache beschlossen. Maximal 480 Euro pro Jahr sollten Autobesitzer demnach abdrücken, um in ihrer Stadt parken zu dürfen. So wird das erst einmal nichts, weiß Thomas Harloff mit den Einzelheiten zum Leipziger Urteil.

 

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