Wenn Gewerbeflächen, die der Natur zur Verfügung gestellt wurden, wieder industriell genutzt werden sollen, bedarf es einer Genehmigung durch die Behörden. Befinden sich Arten und Biotope auf dieser Fläche, sind naturschutzrechtliche Bewertungen durchzuführen, die zu langen und kostspieligen Verfahren führen. Der BDI fordert die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit dem Ziel einer rechtssicheren und pragmatischen Regelung zu „Natur auf Zeit“ zum Nutzen der Natur. |