Freiheit ist eine Zumutung |
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Ein rechtsextremes Magazin darf weiter erscheinen. Der DFB zeigt seine Verachtung für die Justiz. Und im Krieg zwischen Israel und Iran droht ein Flurschaden für das Völkerrecht. |
| Manchmal führt das Recht zu guten Ergebnissen, die zugleich schwer erträglich sind. Am Dienstag entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass das rechtsextreme „Compact“-Magazin weiter erscheinen darf. In den Heften finden sich menschenverachtende Inhalte und purer Rassismus. Trotzdem ist das Leipziger Urteil ein Sieg für die Freiheit: Verbote dürfen im Rechtsstaat nur letztes Mittel sein. Die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat diesen Grundsatz bei ihrem Vereinsverbot verkannt. Es ist gut, dass die Bundesverwaltungsrichter das korrigiert haben. Freiheit ist eben oft eine Zumutung. Unsere Korrespondentin Marlene Grunert erklärt, wie die Richter ihr Votum begründen – auch im Podcast war sie zu Gast. | Stephan Klenner | Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch. | |
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| Eine denkwürdige Begründung lieferte auch die Frankfurter Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler am Mittwoch für die Verurteilung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen Steuerhinterziehung. Sie sagte am Ende des Sommermärchen-Prozesses, der sich mit Korruption in der Vorbereitung der Fußballweltmeisterschaft 2006 beschäftigte, der DFB habe das Verfahren in rechtsstaatswidriger Weise verschleppt. Die Richterin zweifelte an, ob der Verband die Justiz überhaupt ernst nimmt – kein DFB-Vertreter nahm an den 34 Verhandlungstagen teil. Unser Kollege Christoph Becker war hingegen mehrfach vor Ort. Er hat seine Eindrücke für Sie aufgeschrieben. Als Zumutung empfinden viele Menschen in diesen Tagen auch das Völkerrecht: etwa wenn es als Hindernis erscheint, auf die Vernichtungsphantasien eines islamistischen Regimes zu reagieren. Israel hat deshalb nach seinem Angriff auf Iran viel politische Unterstützung erhalten. Das birgt juristische Risiken: Unser Gastautor Ulrich Fastenrath, Völkerrechtsprofessor in Dresden, wünscht sich mehr Bewusstsein dafür, dass die Staaten mit politischen Erklärungen internationales Recht beeinflussen. Sein Kölner Kollege Claus Kreß hofft hingegen auf einen völkerrechtlichen Meilenstein: Er hat die anstehende Vertragsstaatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofs im Blick. Sie wird sich mit dem Verbrechen der Aggression beschäftigen. Sollten die Staaten in seinem Sinne handeln, könnte Wladimir Putin ein weiterer Haftbefehl aus Den Haag drohen. Und in Berlin? Da beschäftigt sich Schwarz-Rot gerade vor allem mit dem Haushalt. Rechtspolitisch wird es trotzdem nicht langweilig: Unsere Gastautoren Winfried Kluth und Holger Kolb machen Vorschläge für eine Reform des Aufenthaltsrechts. Was halten Sie von den Ideen der beiden Autoren? Schreiben Sie es uns gerne an redaktioneinspruch@faz.de. Ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende! Ihr Stephan Klenner
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