Freispruch mit Folgen
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Stimme
des Westens

Michael Bröcker

01. August 2018

Liebe Frau Do,

der Rechtsstaat kann gelegentlich schmerzhaft sein. Das Landgericht Düsseldorf hat gestern im Wehrhahn-Prozess den Angeklagten Ralf S. in allen Punkten freigesprochen. Die Beweislage sei zu dürftig, lautete das Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. 18 Jahre nach dem Bombenanschlag am S-Bahnhof, bei dem zehn überwiegend jüdische Sprachschüler verletzt und ein ungeborenes Kind im Bauch einer Schwangeren getötet worden waren, wird niemand zur Verantwortung gezogen. Dabei sprachen viele Indizien gegen den früheren Bundeswehrsoldaten mit Kontakten in die rechtsextreme Szene. Vor allem die Aussagen der Ex-Freundin und früherer Mithäftlinge belasteten Ralf S. Doch dem Richter reichte das nicht. Die Opfer zeigten sich entsetzt, der Zentralrat der Juden reagierte bestürzt. Auch Stefani Geilhausen, unsere Justizreporterin, die den Fall seit dem 27. Juli 2000 für die Leserinnen und Leser der Rheinischen Post begleitet, kann das Urteil kaum fassen. Ihren Bericht lesen Sie hier, zu ihrem Kommentar geht es hier entlang.

Martin Sauer ist 1,61 Meter groß und wiegt 55 Kilogramm. Im wichtigsten Sportboot Deutschlands, dem Ruder-Achter, gibt er die Kommandos. Stefan Klüttermann wollte von ihm wissen, was es dazu braucht, wie hoch der Sonnenschutzfaktor sein muss und ob ein Mannschaftskamerad auch mal zurückblökt.

Ein Rheinboulevard vom S-Bahnhof Am Wehrhahn über den Schadowplatz bis zum Rheinufer? Eine schöne Idee, die die Stadt Düsseldorf da gerade mit einem kreativen Architektenteam hat. Vielleicht bekommen wir so endlich auch mal ein bisschen mehr Grün in die City. Uwe-Jens Ruhnau hat die Details zusammengetragen.

Herzlichst,

Ihr

Michael Bröcker

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RP Online



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