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Sehr geehrte Damen und Herren,

hatten Sie schon Mandanten, die ihren Friseur verklagen wollten? Sowas wird ja auch mal im Scherz gesagt, aber Sie wissen: Beim Friseurbesuch wird ein Werkvertrag geschlossen - mit allen juristischen Konsequenzen. Das LG Koblenz hat jetzt eine Friseurin zu 2.500 € Schmerzensgeld verurteilt. Grund war eine folgenschwere Haarglättung. Den ebenfalls verlangten Schadensersatz lehnte das Gericht aber ab - und zog dabei einen Vergleich zu fiktiven Heilbehandlungskosten. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

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Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Friseurin haftet: Schmerzensgeld für mangelhafte Haarglättung  
 
 

Das Landgericht Koblenz hat einer Kundin wegen einer fehlerhaften Haarglättung ein Schmerzensgeld von 2.500 € gegen ihre Friseurin zugesprochen. Das Gericht konstatierte eine erhebliche seelische Beeinträchtigung durch die Schädigung der Haare. Der geltend gemachte Pflegeschaden ist nach dem Gericht jedoch nicht erstattungsfähig. Auch der Feststellungsantrag zu Folgeschäden wurde abgelehnt.

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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Wir liefern Ihnen die neuen Pflichtformulare für die Zwangsvollstreckung – einfach über das Formular unten kostenlos anfordern und anschließend auf unserer übersichtlichen Download-Seite alle acht Formulare herunterladen. Zusätzlich steht Ihnen dort – ebenfalls gratis – unser Experten-Ratgeber „Die 10 häufigsten Fehler in der Zwangsvollstreckung” als PDF zur Verfügung.

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  Reisemängel: Was gilt bei überbuchtem Hotel?  
 
 

Die Unterbringung wegen Überbuchung in einem anderen Hotel stellt einen Reisemangel dar, da Reisende gezielt ein bestimmtes Hotel auswählen und nicht irgendeine Hotelkategorie an einem bestimmten Ort buchen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Ansprüche, die über eine Minderung für den ersten Reisetag von 50 % und für den zweiten von 75 % hinausgingen, lehnte das Gericht ab.

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  Kirchenglocken: Nachbar muss Uhrschlag dulden  
 
 

Das OLG Nürnberg hat die Berufung eines Nachbarn einer katholischen Pfarrkirche gegen das klageabweisende Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen. Der Anwohner hatte sich am Uhrschlag des Kirchengeläuts zu jeder Viertelstunde gestört. Die Geräuschmessungen eines Sachverständigen vor Ort hatten aber ergeben, dass das beanstandete Glockengeläut die maßgeblichen Lärmschutzwerte einhält.

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  Infektion als versicherter Arbeitsunfall?  
 
 

Das LSG Baden-Württemberg hat grundsätzliche Kriterien für die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall aufgestellt. Für den Nachweis eines Arbeitsunfalls ist demnach unabdingbare Voraussetzung, dass die „Indexperson“, bei der sich der Versicherte während einer beruflichen Tätigkeit angesteckt haben kann, nachweislich vor dem Betroffenen mit dem Virus infiziert gewesen ist.

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