Sehr geehrte Damen und Herren, hatten Sie schon Mandanten, die ihren Friseur verklagen wollten? Sowas wird ja auch mal im Scherz gesagt, aber Sie wissen: Beim Friseurbesuch wird ein Werkvertrag geschlossen - mit allen juristischen Konsequenzen. Das LG Koblenz hat jetzt eine Friseurin zu 2.500 € Schmerzensgeld verurteilt. Grund war eine folgenschwere Haarglättung. Den ebenfalls verlangten Schadensersatz lehnte das Gericht aber ab - und zog dabei einen Vergleich zu fiktiven Heilbehandlungskosten. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |