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Sehr geehrte Damen und Herren, auch Ostern 2022 findet wieder unter schwierigen Bedingungen und einer eher bedrückten Stimmung statt. Neben weiter hohen Infektionszahlen setzt uns vor allem der Krieg gegen die Ukraine zu. Nach den massiven Einschränkungen in der Gastronomie, dem Reiseverkehr oder der Veranstaltungsbranche, stehen wir nun vor Lieferengpässen, einer steigenden Inflationsrate und hohen Energiekosten. Die Situation bedrückt uns alle gleichermaßen. Ostern ist aber auch das Fest der Hoffnung in einer Zeit der Bedrohung und von wiedererwachter Gemeinschaft. Das Osterfest mit dem Osterei und Osterlamm ist also auch der Aufbruch des Lebens und Symbol für Osterfreude. In diesem Sinne: Frohe Ostern! Anlässlich des Ostersonntags haben wir auch ein besonderes Geschenk für Sie. Unser beliebtestes Portal „Premium-Mitgliedschaft Rechtsportal Mietrecht" gibt es heute stark rabattiert. Diese Aktion ist einmalig und gilt nur eine Woche! Statt 39,95 € monatlich zahlen Sie durch unser Angebot nur 29,95 € pro Monat. Sichern Sie sich jetzt Ihre satten 25% Rabatt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Premium-Mitgliedschaft Rechtsportal Mietrecht – HeizkostenV 2022 Wie genau müssen die monatlichen Verbrauchsinformationen aussehen? Und welche Konsequenzen hat es, wenn die neu eingeführten Informationspflichten nicht eingehalten werden? | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie ist da! Für Ihre Mandanten bedeutet dies, dass sie ab dem 01.01.2022 als Gebäudeeigentümer nun in den Fällen, in denen fernablesbare Ausstattungen installiert wurden, den Mietern bzw. Nutzern Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser mindestens monatlich bereitstellen müssen. Und dies immer auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern (§ 6a Abs. 1 HeizkostenV). Doch wie genau müssen diese monatlichen Verbrauchsinformationen aussehen? Und welche Konsequenzen hat es, wenn die neu eingeführten Informationspflichten nicht eingehalten werden? Oder wie kann der Eigentümer eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung sicherstellen und was passiert, wenn entgegen der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird? Die Antwort auf diese und viele weitere Fragen erfahren Sie in unserem aktuellen Spezialreport „Anspruch der Gemeinschaft gegen den Verwalter auf Jahresabrechnung – inkl. HeizkostenV 2022 und neuer Informationspflichten“ und in unserem Premium-Mitgliedschaft Rechtsportal Mietrecht. Folgende Themen behandelt der Spezialreport insbesondere: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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