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 Geeignet für 5,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Arbeitsrecht und Insolvenzrecht

Online-Seminar am 23. 10. 2024:

Titulierung und Vollstreckung im Arbeitsrecht - von der richtigen Titulierung bis zur effektiven Zwangsvollstreckung!

     
     
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt stets eine richtige Titulierung im Erkenntnisverfahren (Vollstreckungsfähigkeit des Titels) voraus.

Zudem ergeben sich bei der Zwangsvollstreckung in Lohnansprüche - die häufigste Form der Vollstreckung - für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber Pflichten, deren Vernachlässigung zu Haftungsansprüchen führen können. Wenn dann noch ein Insolvenzverfahren hinzutritt, sind die Beteiligten schnell überfordert.


In unserem Online-Seminar „Titulierung und Vollstreckung im Arbeitsrecht“ zeigen Ihnen unsere TOP-Referenten, Zwangsvollstreckungsrechts-Experte Dieter Schüll und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Deutz die typischen Vollstreckungsfallen in der Praxis auf und erläutern Ihnen den Weg von der richtigen Titulierung im Erkenntnisverfahren bis zur effektiven Zwangsvollstreckung!
 
     
   
     
 
Online-Seminar „Titulierung und Vollstreckung im Arbeitsrecht“
Termin:Mittwoch, 23.10.2023, 13:00 - 18:30 Uhr, 5,5 Stunden
Interaktiv: Während des Vortrags sowie im Anschluss erhalten Sie Gelegenheit, individuelle Fragen an den Referenten zu stellen
Preis: 189 € zzgl. USt inklusive Seminarunterlagen

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (Arbeitsrecht und Insolvenzrecht).

Im Webinar werden u.a. folgende Bereiche behandelt:

A) Einzelfragen:
  • Lohn- und Gehaltsansprüche einschließlich Rückforderungsansprüche (brutto/netto)
  • Anspruch auf Abrechnung
  • Auskunftsansprüche/Stufenklage
  • Anspruch auf Zeugniserteilung/Zeugnisberichtigung
  • Anspruch auf Beschäftigung/Weiterbeschäftigung
  • Anspruch auf Urlaub
  • Anspruch auf Teilzeit
  • Anspruch auf Herausgabe von „Arbeitspapieren/Arbeitsbescheinigungen“
  • Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte
  • Unterlassungsansprüche
  • Der Arbeitgeber als Drittschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren
  • Pfändungen (Lohn und Gehalt, Abfindung, Urlaubsabgeltung, etc.)
  • Pfändung und Abtretung
  • Ausschluss-/Verfallfristen

B) Allgemeines zur Zwangsvollstreckung im Arbeitsgerichts-Prozess sowie Einzelfragen zur arbeitsrechtlichen Zwangsvollstreckung

C) Der Arbeitnehmer und -geber in der Insolvenz

D) Vollstreckungsschutz

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (Arbeitsrecht und Insolvenzrecht).
 
     
   
     
  Die Referenten – geballte Praxiserfahrung

Dieter Schüll ist langjähriger Praktiker und erfahrener Experte sowohl im Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht als auch auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Titulierung und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der EU. Herr Schüll vermittelt juristische Zusammenhänge auf besonders motivierende Art. Seit vielen Jahren ist er als anerkannter Dozent vor allem bei Rechtsanwaltskammern und juristischen Weiterbildungsinstituten tätig. Seine Vollstreckungstipps verschaffen den Gläubigern den entscheidenden Vorteil, die Forderungen doch noch realisieren zu können.

Christian Deutz ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Sozietät Delheid Soiron Hammer in Aachen tätig. Seit dieser Zeit ist er schwerpunktmäßig zuständig für die Bereiche Arbeitsrecht, privates Baurecht sowie allgemeines Zivilrecht. Zudem ist Herr Deutz Dozent der Handwerkskammer Aachen für den Bereich allgemeines Zivilrecht. Darüber hinaus hält er regelmäßig Vorträge in den Bereichen Arbeitsrecht, privates Baurecht sowie allgemeines Zivilrecht bei verschiedenen Institutionen.


An wen richtet sich das Seminar

(Fach-)Anwälte und Anwältinnen für Arbeitsrecht, Insolvenzrecht sowie Zwangsvollstreckungsrechtler/-innen.
 
     
   
     
  Veranstaltungsinfos kompakt

Titulierung und Vollstreckung im Arbeitsrecht

Online-Seminar

Mittwoch, 23.10.2023, 13:00 - 18:30 Uhr, 5,5 Stunden

Livestream, 189,00 € zzgl. USt inklusive Seminarunterlagen

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO
(Arbeitsrecht und Insolvenzrecht).

 
     
   
     
 
 
     
 

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