Das Internet ist aber kein rechtsfreier Raum und so streben die Regierungen danach, die einseitigen Vorteile der Internet-Konzerne zu beschneiden, um klassischen Branchen wieder Luft zum Atmen zu geben und um insgesamt wieder mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Denn die Quasi-Monopole der großen Technologie-Giganten Alphabet, Amazon, Apple, Facebook und Microsoft hemmen nicht nur Innovationen, sondern diese Gelddruck-Maschinen machen die Konzerne auch immer mehr zu Machtfaktoren jenseits der Regierungen. Und spätestens an diesem Punkt verstehen die Mächtigen der Welt keinen Spaß mehr. Das Kartell-Recht ist der Dreh- und Angelpunkt, nicht erst im Zeitalter der Digitalisierung. Doch auch hier gilt der Grundsatz, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde. Denn der Weg eines Kartell-Verfahrens ist lang und steinig und voller Hürden für die Betreiber des Verfahrens. Dennoch stellen die Kartell-Verfahren für die Technologie-Riesen eine ernsthafte Bedrohung für ihr Geschäftsmodell dar. Andererseits bieten sich ihnen hieraus auch neue Chancen. Der Reiz des Monopols Monopole und Kartelle sind gut für diejenigen, die sie betreiben. Aber für den Markt, die Wirtschaft und für den Verbraucher sind sie schlecht. Denn sie führen in der Regel zu höheren Preisen. In Deutschland sind Kartelle gesetzlich verboten und das Bundeskartell-Amt wacht mit Argusaugen darüber, dass niemand sich rechtswidrig Vorteile verschafft. Und werden doch mal Preiskartelle aufgedeckt, werden deftige Strafen gegen die Beteiligten verhängt. Bis auf den einen, der gegebenenfalls als Kronzeuge – oder neudeutsch als Whistleblower – auftrat und die anderen ans Messer lieferte. Kartelle und Absprachen sind nicht auf einzelne Branchen beschränkt. Es geht nicht nur um Benzin-Preise, sondern um Tapeten, Bratwürste, Kekse, Beton, Dämmholzplatten, Shampoo, Zahnimplantate oder Dichtungsringe. Auch in den USA und der EU sind Kartelle und Monopol-Stellungen unter kritischer Beobachtung. Als John D. Rockefellers Standard Oil zu dominant wurde und die Preise für Benzin nach Belieben in die Höhe trieb, wurde das Unternehmen in 34 Einzelteile zerschlagen. Ob Exxon, Mobil, Chevron, Texaco oder ConocoPhillips – sie alle waren früher einmal ein Teil von Standard Oil. Oder der Telefon-Gigant AT&T, gegen den 1974 ein Anti-Trust-Verfahren angestrengt wurde und der dann zehn Jahre später in seine Einzelteile zerlegt wurde. AT&Ts lokale Netzbetreiber wurden dabei in sieben unabhängige „Regional Bell Operating Companies“ aufgeteilt, die auch als Baby Bells bezeichnet wurden: Ameritech, Bell Atlantic, BellSouth, NYNEX, Pacific Telesis, Southwestern Bell und US West. Damit verlor AT&T rund 70 Prozent seines Wertes. Beide Verfahren zeigen, dass die Zerschlagung zu untereinander konkurrierenden Unternehmen führte. Aber dass es in späteren Jahren in der Branche zu Fusionen und Übernahmen kam, bei denen sich viele der ursprünglichen Teilunternehmen wieder zusammenschlossen, ist eben auch ein Fakt. Das Microsoft-Monopol In den USA und der EU gab es ein Verfahren gegen Microsoft und seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen. Mitte der 1990er Jahre war Windows dermaßen dominant, dass es kaum mehr einen Wettbewerber gab. Apple stand kurz vor der Pleite und wurde mit Geld von Microsoft gerettet – um den einzigen halbwegs vorzeigbaren Konkurrenten nicht auch noch zu verlieren und damit das Kartell-Verfahren zusätzlich zu legitimieren. Linux war noch keine Alternative und an Android und mobile Endgeräte war damals noch nicht zu denken, zumal Google gerade erst das Licht der Welt erblickte. Dabei störten sich die Wettbewerbshüter nicht an der Dominanz von Windows selbst, sondern daran, wie Microsoft diese marktbeherrschende Stellung wettbewerbswidrig ausnutzte. Konkret ging es um Microsofts Browser Internet Explorer, der den zuvor marktdominierenden Netscape Navigator innerhalb weniger Jahre vom Markt gefegt hatte. Und das war ganz einfach, denn mit jedem ausgelieferten PC und seinem vorinstallierten Windows Betriebssystem wurde auch gleich der Internet Explorer mitgeliefert. Damit bestand keine Veranlassung mehr, sich im Internet den Netscape Navigator herunterzuladen und damit waren dessen Tage gezählt. Nach zehn Jahren Kartell-Verfahren musste Microsoft seine Geschäftspolitik ändern. Es wurde kein Internet Explorer mehr vorinstalliert und Microsoft musste einen Auswahlbildschirm aufrufen, auf dem neben dem Internet Explorer auch die gängigsten Konkurrenten gleichberechtigt mit einem Klick zu finden waren. So sollte der Windows-Anwender die freie Wahl haben, welchen Browser er denn verwenden wollte. Microsoft hat den Kampf um den Browser verloren. Aber wohl kaum wegen des Wettbewerbs-Verfahrens, sondern weil der Internet Explorer voller Macken steckte und einfach langsam war. Aus den Resten des Netscape Navigators entstand ein mächtiger Konkurrent, Mozillas Firefox, ein Open Source-Projekt. Und einige Zeit später, als der Siegeszug der mobilen Endgeräte richtig ins Rollen kam, drückte Google bzw. Alphabet seinen kostenlosen Chrome-Browser in den Markt – der heute den Markt beherrscht und Alternativen wie den Firefox oder Opera an den Rand gedrängt hat. Nur Apple kann immer noch mithalten mit großem Abstand, denn dessen Safari-Browser erlebte eine Renaissance mit dem Aufstieg von iPhone und iPad. Hier gibt es übrigens einen coolen animierten Chart über die Entwicklung der Marktanteile von 1993 bis 2019: → Hier klicken und das Video ansehen... Technologie-Giganten geraten zunehmend ins Fadenkreuz Der große Erfolg der Technologie-Riesen liegt im Plattformansatz. Erfolg nährt Erfolg. Wer die interessantesten Angebote hat, bekommt großen Kundenzuspruch. und wer viele Kunden hat, wird für Anbieter attraktiver. Ein bisschen das Prinzip, mit dem früher Diskotheken zahlungskräftige Männer anlockten: „Ladys Night“. Frauen bekamen kostenlosen Eintritt und Gratisdrinks, was erstmal nach Verlustgeschäft klingt. Aber eine Diskothek voller Frauen ist ein Männermagnet. Und die machten die Bude und die Kassen voll. So läuft das bei Amazon, dem größten Online-Shop. Es gibt kaum etwas, was man dort nicht kaufen kann und daher wächst die Zahl der Käufer weiter. Und je mehr Käufer sich bei Amazon tummeln, desto weniger kaufen sie woanders – so dass die Händler ihnen folgen und ihre Angebote bei Amazon einstellen. Auch beim sozialen Netzwerk Facebook läuft es so. Je mehr Freunde bei Facebook aktiv sind, desto größer der Druck auf einen selbst, sich auch dort anzumelden. Und sei es nur, um nicht abgehängt zu werden und den Anschluss zu verlieren. Das (noch) stumpfe Schwert der Kartell-Behörden Klassische Monopole zielen auf höhere Preise und diese gehen zulasten des Verbrauchers. Das Kartellrecht ist ein Verbraucherschutz-Recht. Nicht das Kartell, das Monopol an sich ist verboten, sondern das Ausnutzen dieser Marktstellung. Und hier liegt das zentrale Problem bei den digitalen Monopolisten. Amazon dringt in neue Sektoren vor und löst dort einen Preiskampf aus. Amazon führt also zu Preissenkungen und damit zu einem Vorteil für die Verbraucher. Facebook ist ein kostenloser Service. Der Nutzer muss keine Monatsgebühr bezahlen, sondern er ist für die Plattform als Konsument von Werbung lukrativ. Ähnlich funktioniert es bei Google. Die Suchanfragen sind für den Suchenden kostenlos – zahlen tun die Werbetreibenden, die ganz oben in den Suchergebnissen auftauchen wollen. Da dem Nutzer kein Schaden entsteht, interpretiert man das Kartell-Recht nun etwas weiter. Als Nutzer von Google werden nun auch die Werbetreibenden angesehen, denn die müssen für ihre Anzeigen oder Links bei Google ordentlich Geld abdrücken. Und die monopolartige Stellung von Google führt dazu, dass Online-Händler kaum Chancen im Wettbewerb haben, wenn sie nicht bei Google Werbung schalten oder prominente Rankings für ihre Werbelinks kaufen. Wettbewerbswidriges Verhalten Die neue Stoßrichtung der Kartell-Behörden wird langsam zum echten Ärgernis für die Monopolisten. So hat die Google-Mutter Alphabet hat bereits mehrere Wettbewerbs-Verfahren in der EU verloren. Wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei Online-Werbung (AdSense) haben die EU-Wettbewerbshüter eine Milliardenstrafe verhängt. Das Unternehmen habe durch restriktive Klauseln in Verträgen mit Websites Dritter verhindert, dass Konkurrenten Werbe-Anzeigen auf diesen Websites platzieren konnten. Zuvor schon ging es um die Online-Suche, bei der Google Suchergebnisse von Kunden bevorzugt anzeigte, die bei Google Anzeigen gebucht hatten. Und im dritten Verfahren geht es um das Betriebssystem Android, das auf mehr als 90 Prozent aller Smartphones im Einsatz ist. Hier hat Alphabet Handy-Hersteller gezwungen, ein App-Paket vorzuinstallieren, wenn sie regelmäßige Fehler-Updates für Android erhalten wollen. Durch diese Knebelung hatten alternative Apps nur geringe Chancen, denn diese mussten von den Benutzern ausdrücklich über den Google Store gesucht und heruntergeladen werden. Auch bei Apple dreht es sich um den App-Store. Apple verlangt horrende Gebühren bei jeder über seinen Apple Store installierten App. Nicht für das eigentliche herunterladen, sondern danach dauerhaft bei der Verwendung durch den Nutzer. Nicht umsonst steigen die Umsätze und Gewinne im Bereich „Services“ so dynamisch an. Die Kartell-Behörden haben dieses System auf dem Kieker, weil Apple andere Stores auf seinen Geräten nicht zulässt. Damit hat der App-Anbieter gar nicht die Möglichkeit, die Apple-Gebühren zu umgehen – Apple nutzt sein Monopol schamlos aus. Und Facebook ist neben Google der zweite große Player im Online-Anzeigenbusiness. Wirkliche Wettbewerber hat das Social Network nicht. Für Nachrichten ist Twitter etabliert, aber wie auch das Karriere-Netzwerk LinkedIn, das seit einigen Jahren zu Microsoft gehört, und der gescheiterte Versuch von Alphabet mit Google+ sind sie keine Alternativen. Jüngere Leute setzen hingegen immer stärker auf bewegte Bilder, auf Pinterest und vor allem Instagram. Wie „schön“, dass Instagram zum Facebook-Konzern gehört. Und auch der weltweit am meisten genutzte Messenger WhatsApp gehört zum Zuckerberg-Imperium und auch dessen wohl größer Konkurrent, der Facebook Messenger. Alle vier führenden Dienste in einer Hand – für mobile Werbung ist das ein Monopol, dem selbst Google nicht viel entgegenzusetzen hat. Die Kartell-Wächter prüfen nun die schon viele Jahre zurückliegenden Übernahmen von Instagram und WhatsApp, aber das ist eher ein hilfloser Versuch, Action zu simulieren. Doch was künftige Übernahmen angeht, dürfte jeder Facebook-Vorstoß geradezu unter dem Mikroskop begutachtet werden und das könnte sich auf lange Sicht als Wachstumshemmnis erweisen. Auch für Amazon wird es eng(er) Bei Amazon bestimmt seit Tagen ein Gerücht das Bild, nachdem die EU-Kommission ein Verfahren gegen den Online-Händler einleiten wolle. Hierbei geht es um die Doppelrolle des Konzerns auf seiner Handelsplattform. Amazon stellt diese Händler zur Verfügung, die dort ihre Produkte anbieten. Gleichzeitig ist Amazon aber auch selbst Anbieter und hat eine große Zahl von eigenen Marken im Angebot. Hiergegen haben die Wettbewerbshüter nichts, aber es halten sich hartnäckig Vorwürfe, dass Amazon die Erfolgskonzepte der besten Händler gnadenlos abkupfert und für seinen eigenen Vertrieb einsetzt. Und darüber hinaus dann seine eigenen Produkt-Angebote attraktiver platziert als die der zahlenden Händler. Womit wir wieder beim Ausnutzen einer Monopol-Stellung wären. Denn Amazon ist de facto ein Monopol. Beim Online-Handel in den USA und Deutschland liegt sein Umsatzanteil inzwischen bei über 40 Prozent und in den USA summiert sich das zu einem Marktanteil am gesamten Einzelhandelsumsatz von über 10 Prozent. Keine (Zeit für) Panik Die Verfahren sorgen für Unruhe und sie können neben empfindlichen Milliarden-Strafen dazu führen, dass das betreffende Unternehmen sein Geschäftsmodell verändern muss. So wie Google bereits mehrfach. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Aufspaltung des Konzerns kommen. Aber müssen sich Anleger deshalb wirklich schon heute Sorgen machen? Einerseits dauern Kartell-Verfahren viele Jahre, manche Jahrzehnte. Und selbst wenn am Ende ein Zerschlagungsurteil fällt, ist dies nicht das Ende. Denn ein solches ereilte damals auch Microsoft. Und natürlich ging der Software-Konzern dagegen in Berufung. Da der eigentliche Grund für das Verfahren und das Urteil allerdings mit der Zeit entfallen war, nachdem Microsoft neuen Wettbewerbern zunehmend Marktanteile überlassen musste, versandete das Verfahren schließlich. Und Microsoft wurde nicht zerschlagen. Bei Amazon könnte es durchaus zu einer Trennung von Eigengeschäft und Marktplatz-Geschäft kommen. Wie dies umzusetzen wäre, steht auf einem anderen Blatt. Auch wird immer wieder mal spekuliert, Amazon müsse seine Cloud-Sparte AWS auslagern. Doch auch wenn AWS Weltmarktführer ist und weiterhin kräftig wächst, so verliert es doch stetig Marktanteile an seine noch schneller wachsenden Wettbewerber Microsoft (Azure), Alphabet (Google Cloud) und Alibaba. Und auch aus einem anderen Grund könnten sich Aktionäre durchaus entspannt zurücklegen bei drohenden Aufspaltungstendenzen. Meistens würden die Einzelteile als separate Einheiten bzw. Unternehmen deutlich mehr wert sein als im Verbund. AWS alleine wurde zeitweise ein Wert von 600 Milliarden Dollar zugebilligt. Oder man stelle sich mal vor, WhatsApp würde ausgegliedert und an die Börse gebracht. Da wäre sicherlich schnell viel Geld zu machen. Aus Sicht von Amazon und Facebook wären dies allerdings keine Vorzugsoptionen, denn unternehmerisch können AWS und WhatsApp ihre Stärken im Verbund viel besser ausspielen. Aus Aktionärssicht bieten beide Varianten interessante Entwicklungsmöglichkeiten. Mein Fazit Die Eröffnung eines Kartell-Verfahrens hat erstmal keine Auswirkungen auf das Unternehmen und sein Geschäft. Nur auf die Psychologie der Anleger. Die Verfahren dauern bis zu zehn Jahre und die Unternehmen haben ausreichend Zeit, sich gegebenenfalls anzupassen, um durch eine Änderung der Strukturen oder des Verhaltens den Grund für die Bestrafung aus der Gleichung zu streichen. Und damit die Strafe zu verhindern. Und selbst wenn es am Ende eines Kartell-Verfahrens zu einer Zerschlagung des Unternehmens kommen sollte, muss das kein Drama sein. Denn Eigentum ist von der Verfassung geschützt. Nimmt der Staat einem etwas weg, muss er dafür sehr gute Gründe haben und eine angemessene Entschädigung zahlen. Bei Unternehmen geht es aber eher um Aufspaltung, wie bei Standard Oil oder AT&T. Beiden Unternehmen hat das auf lange Sicht nicht geschadet. Und betrachtet man den Trend zu Spin-offs, muss einem erst recht nicht bange sein. Ob Siemens oder die Baby-Berkshire Danaher, sie alle spalten große Unternehmensteile ab, weil diese als selbstständige Unternehmen erfolgreicher sind. Sollte also AWS von Amazon abgespalten werden müssen, würde AWS an die Amazon-Aktionäre verteilt. Am Wert ändert das erstmal nichts. Und wie die beiden Teile dann jeweils ihre Geschäfte führen, muss man separat bewerten. PayPal hat jedenfalls seit der Abspaltung von Ebay eine fulminante Entwicklung genommen, die als Ebay-Teil niemals möglich gewesen wäre. Und noch etwas ist bei der Aufteilung großer Konzerne zu beachten: die Summe der Einzelteile kann weitaus mehr wert sein, als das Konglomerat. Bei einer solchen Einzelteil-Bewertung käme man bei Alphabet für die Google-Suche, Waymo, YouTube und den Cloud-Service zusammen mit dem vorhandenen Cashberg auf eine Gesamtsumme von weit über einer Billion Dollar. Wer bei Kursrücksetzern aufgrund von Kartell-Gerüchten zugegriffen hat, lag bisher meistens goldrichtig. Denn nach dem ersten Schock und Ausverkauf haben sich die Kurse dann auch schnell wieder erholt. Weil beherzte Anleger zugriffen, nachdem sie gründlicher nachgedacht hatten. Das tat übrigens auch John D. Rockefeller im Jahr 1911. Nachdem der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten urteilte, dass Standard Oil gegen den Sherman Antitrust Act verstoßen hatte und die Entflechtung des Unternehmens anordnete, brach der Aktienkurs deutlich ein. Rockefeller kaufte daraufhin massiv Aktien seines eigenen Unternehmens und verdiente hiermit in kurzer Zeit geschätzt 200 Millionen Dollar – was heute einem mittleren Milliardenbetrag entspräche. Es lässt sich also gutes Geld verdienen, wenn Anleger in Panik geraten und man diese vorübergehende Kursschwäche richtig auszunutzen weiß. In jedem Fall zahlt es sich aus, erst einmal gründlich nachzudenken, bevor man in Aktionismus verfällt. Erst nachdenken, dann handeln. Umgekehrt geht auch. Aber nicht gut... Die heutige Ausgabe entstand wieder in Zusammenarbeit mit Michael C. Kissig, Value Investor und Betreiber des Blogs iNTELLiGENT iNVESTiEREN. Autorenprofil Michael C. Kissig studierte nach Abschluss seiner Bankausbildung Volks- und Rechtswissenschaften und ist heute als Unternehmensberater und Investor tätig. Neben seinem Value-Investing-Blog „iNTELLiGENT iNVESTiEREN“ verfasst er regelmäßig eine Kolumne für das „Aktien Magazin“. | | Hinweispflicht nach §34b WpHG: Der/die Verfasser ist/sind in ein oder mehreren der oben genannten Wertpapieren/Basiswerten zum Zeitpunkt des Publikmachens des Artikels investiert: Alphabet, Amazon, Apple, Dahaner, eBay, Facebook, Microsoft, PayPal & Twitter. Es können daher Interessenskonflikte vorliegen. Die in diesem Artikel enthaltenen Angaben stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.
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