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handwerk magazin Steuertipp
Unternehmertipp Spezial - 20.09.2023

präsentiert von
Edenred Deutschland GmbH


 
Die anhaltende Inflation macht sich derzeit vor allem bei den hohen Lebensmittelpreisen bemerkbar. Nutzen Sie den Sachbezug als Gehaltsextra, um Ihre Mitarbeiter jeden Monat mit bis zu 50 Euro beim Supermarkteinkauf zu unterstützen – und das steuerfrei! Wir zeigen Ihnen, wie Sie und Ihre Mitarbeiter vom Sachbezug profitieren.

Der Sachbezug als Benefit: 50 Euro steuerfrei für den Wocheneinkauf
Der Sachbezug als Benefit: 50 Euro steuerfrei für den Wocheneinkauf
Der 50-Euro-Sachbezug ist als Mitarbeiter-Benefit so attraktiv, weil er – richtig eingesetzt – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei ist. Damit ist er besonders in Zeiten der anhaltenden Inflation die smarte Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung.
 
Lernen Sie im E.Paper anhand von Beispielen die 5 wichtigsten Gründe kennen, die für den Sachbezug anstelle einer Gehaltserhöhung sprechen.
 
 
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 Zeitgemäßes Gehaltsextra: Flexible Gutscheinkarte statt Tankgutschein
Zeitgemäßes Gehaltsextra: Flexible Gutscheinkarte statt Tankgutschein
Sachbezugslösungen sollten nicht nur die geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch die sich ständig ändernden Bedürfnisse der Mitarbeiter bedienen. Waren Tankkarten vor einigen Jahren noch ein beliebtes Gehaltsextra, überzeugen Arbeitgeber heute mit einem flexibleren Angebot, das die Lebensumstände aller Beschäftigten berücksichtigt – ob Autofahrer oder nicht.
 
Lesen Sie, mit welcher Alternative Sie Mitarbeiter individuell glücklich machen und wie diese im direkten Vergleich mit Tankgutscheinen abschneidet.
 
 
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 Nachhaltiger Benefit: Regionalen Handel mit dem 50-Euro-Sachbezug stärken
Nachhaltiger Benefit: Regionalen Handel mit dem 50-Euro-Sachbezug stärken
Auch aus Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit sollten sich Mitarbeiter-Benefits weiterentwickeln. Wussten Sie, dass Sie den 50-Euro-Sachbezug als regionale, wiederaufladbare Gutscheinkarte gewähren können? Sie beladen die Karte monatlich mit einem Guthaben und Ihre Mitarbeiter können damit in ihrer Region zahlen – etwa beim Einkauf im Super- oder Biomarkt. So stärken Sie gleichzeitig gezielt den regionalen Handel.
 
Erfahren Sie im E.Paper, was Sie beim Einsatz des 50-Euro-Sachbezuges beachten müssen.
 
 
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Wir beraten Sie zum Sachbezug und den besten Mitarbeiter-Benefits

Haben Sie noch Fragen zum Sachbezug oder zu den besten Mitarbeiter-Benefits?
Wir beraten Sie jederzeit unverbindlich und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie uns per Kontaktformular und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

 
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Geschäftsführer:
Christian Aubry, Patrick Langlois
Amtsgericht München HRB 113746
USt.-IdNr. DE 178579242
Der besseren Verständlichkeit halber verwenden wir – grammatikalisch – männliche Bezeichnungen, adressieren dabei aber Personen aller Geschlechter gleichermaßen. Themen wie die berufliche Gleichstellung aller Menschen haben bei Edenred einen hohen Stellenwert. Die Ermöglichung einer geschlechtsneutralen Anrede in unseren Systemen und Formularen ist geplant und wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt realisiert.
 
Hinweis: Dieser Newsletter und alle Elemente zum Download dienen lediglich der unverbindlichen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Achten Sie daher auf mögliche ergänzende Neuerungen, wie z.B. durch ein BMF-Schreiben.
 
 

 
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