| Geld von der Pflegeversicherung - nur mit dem Pflegegutachten |
| | Liebe Leserin, lieber Leser,
das Pflegegutachten bleibt auch mit der Pflegereform 2017 ein folgenreiches Dokument: Erstellt nach nur einem Hausbesuch, wird es zur Grundlage für eine mögliche Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Denn mit dem Pflegegutachten wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgelegt - und damit die Höhe der finanziellen Hilfe! Damit Sie sich als Betroffener und Angehöriger richtig auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vorbereiten können, empfehlen wir nachfolgende Ratgber, die Sie aus diesem Newsletter - versandkostenfrei! bestellen können.
Ihre Ratgeber-Redaktion
P.S.: Stefan Palmowski ist Autor des neuen Ratgebers zum Pflegegutachten. Dazu vier wichtige Fragen an ihn - lesen Sie hier seine Antworten. | Antragstellung, Begutachtung, BewilligungNeu im Februar
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die Grundbegriffe, Fristen und Schritte, die Sie brauchen, um Leistungen aus der Pflegeversicherung abzurufen. Dabei erfahren Sie, wie genau eine Begutachtung abläuft und welche Unterlagen dazu hilfreich sind. Eine ausführliche Checkliste zeigt Ihnen, wie der Gutachter die einzelnen Kriterien von der Mobilität bis zur Gestaltung sozialer Kontakte bewerten muss - und hilft Ihnen so bei der eigenen Einschätzung der Situation. Wichtig: Eine sorgfältige Dokumentation kann Ihnen als Grundlage für einen möglichen späteren Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse nützen.
152 Seiten | Format 14,8 x 21 cm | kartoniert | 9,90
Schritt für Schritt zur guten PflegeAktuell zur Pflegereform 2017
Ein Angehöriger wird pflegebedürftig - dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine gute Pflege organisieren.
184 Seiten | 16,5 x 22 cm | vierfarbig | Klappenbroschur | 16,90
Auch als E-Book erhältlich für 13,99
Kinder haften für ihre ElternIn diesem Ratgeber finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen zur finanziellen Unterstützung pflegebedürftiger Eltern.
176 Seiten | Format 14,8 x 21 cm | 14,90
Auch als E-Book für 11,99 erhältlich.
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| | Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. vertreten durch den Vorstand Wolfgang Schuldzinski Mintropstraße 27 40215 Düsseldorf
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