die Todesfallleistung aus einer betrieblichen Direktversicherung, die eine Tochter erhält, ist nicht beitragspflichtig, wenn diese älter als 27 Jahre ist. Lesen Sie dazu unsere erste Nachricht. Mittlerweile ist es zum Volkssport geworden, sich möglichst frühzeitig vom aktiven Erwerbsleben zurückzuziehen - Stichwort Frührente. Wer das strategisch angeht, kann sich mit neunundfünfzigeinhalb Jahren von seinem Chef und seinen Kollegen verabschieden – und das völlig legal, wie Nachricht zwei zeigt. Einmal von der Rentenversicherungspflicht befreit – immer befreit? Über diese Frage wurde vor dem Bundessozialgericht (BSG) verhandelt. Die Antwort steht in Nachricht 3. Die Mütterrente II, die Anfang 2019 in Kraft getreten ist, bringt Müttern nicht nur mehr Rente. In manchen Fällen sorgen die Neuregelungen sogar dafür, dass erstmals überhaupt ein Anspruch auf Rente besteht. Wie das geht, steht in unserer vierten Nachricht. Die Anhebung der Mütterrente kann sich negativ oder auch positiv auswirken - vor allem bei Bezug einer Hinterbliebenenrente, siehe Nachricht 5.
Erbt die erwachsene Tochter eines verstorbenen Versicherten eine betriebliche Direktversicherung, muss sie keine Krankenkassenbeiträge für die Bezüge bezahlen.» Weiterlesen
Wer einmal als Selbstständiger von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurde, kann nicht darauf bauen, dass das so bleibt, wenn sich seine berufliche Situation ändert.» Weiterlesen
Seit Jahresbeginn erhalten ältere Mütter von der Deutschen Rentenversicherung mehr Entgeltpunkte für die Kindererziehung gut geschrieben. Dadurch kann erstmals ein Rentenanspruch entstehen.» Weiterlesen
Für Mütter gibt es mehr Rente. Das wirkt sich positiv auf die Witwerrente aus. Doch Rentnerinnen, die gleichzeitig eine Witwenrente erhalten, müssen mit höheren Abzügen rechnen.» Weiterlesen
Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar. » Weiterlesen
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